Winter gerade erst vorbei und schon erhöhte Waldbrandgefahr in Brandenburg

Von Monika Wendel

Potsdam - Bereits kurz nach Ende des Winters steigen im Waldbrand-Hotspot Brandenburg bei viel Sonne und trockenen Frühlingstagen auch die Risiken.

In zwölf von 14 Brandenburger Landkreisen ist am Donnerstag die Waldbrandstufe 3 ausgerufen worden.
In zwölf von 14 Brandenburger Landkreisen ist am Donnerstag die Waldbrandstufe 3 ausgerufen worden.  © TAG24/Patrick Pleul/dpa (Bildmontage)

Unmittelbar nach dem Start der Waldbrandsaison ab März wurde jetzt fast überall die Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 erreicht. Spaziergänger in der Natur sind zur Vorsicht aufgerufen, um nicht leichtfertig ein Feuer zu entfachen.

Die Warnstufe 3 galt am Donnerstag in zwölf von 14 Landkreisen, wie das Forst- und Umweltministerium online mitteilte. Nur in den Landkreisen Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin wurde eine niedrige Gefahrenstufe der Kategorie 2 berechnet.

In Brandenburg gilt die Waldbrandgefährdung allgemein wegen ausgedehnter Kiefernwälder, geringem Niederschlag und leichter Sandböden bundesweit als besonders hoch. Der Umbau hin zu mehr Laubmischwäldern soll verstärkt werden.

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Von März bis Ende September werden täglich die Waldbrandgefahrenstufen ermittelt. Zwei Waldbrandzentralen des Landesbetriebs Forst in Wünsdorf und Eberswalde werden in dieser Zeit besetzt, um Feuer möglichst früh zu entdecken und eine Ausbreitung zu verhindern.

Waldbrandsaison 2025 recht glimpflich verlaufen

Im Jahr 2023 brannte eine große Fläche in einem Wald nahe Jüterbog.
Im Jahr 2023 brannte eine große Fläche in einem Wald nahe Jüterbog.  © Cevin Dettlaff/dpa-Zentralbild/dpa

Im vergangenen Jahr verlief die Waldbrandsaison recht glimpflich, die Feuer blieben klein. Nach Angaben des Ministeriums wurden 305 Waldbrände in Brandenburg registriert.

Die Fläche umfasste zusammengenommen rund 247 Hektar. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 loderte bei Jüterbog ein Waldbrand, der eine Fläche von etwa 700 Hektar betraf, also mehr als 950 Fußballfelder.

Waldbrände entstehen laut Ministerium häufig durch fahrlässige Brandstiftung - etwa eine weggeworfene Zigarettenkippe.

Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten, im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe.

Titelfoto: Cevin Dettlaff/dpa-Zentralbild/dpa, TAG24/Patrick Pleul/dpa (Bildmontage)

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