Verurteilter Busfahrer aus rechter Szene kutschiert wieder Schulkinder

Erfurt/Weimar - Ein verurteilter Busfahrer aus der rechtsextremen Szene fährt erneut Schulkinder für ein Busunternehmen aus dem Weimarer Land.

Laut einem Bericht MDR Investigativ ist der Mann inzwischen für ein Busunternehmen aus dem Weimarer Land tätig. (Symbolfoto)
Laut einem Bericht MDR Investigativ ist der Mann inzwischen für ein Busunternehmen aus dem Weimarer Land tätig. (Symbolfoto)  © 123RF/konfrog

Thomas B. war 2020 bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil er auf einer Fahrt während der Corona-Pandemie die Schüler aufgefordert hatte, ihre Masken abzunehmen.

Nun machte er erneut auf sich aufmerksam. Wie aus Recherchen von MDR Investigativ hervorgeht, hatte Thomas B. Ende April dieses Jahres ein Video gepostet, welches ihn bei einer Schülerfahrt in einem Reisebus zeigt.

Hierbei soll er demnach unter anderem Lieder der Band "Böhse Onkelz" und im Anschluss den Song "L´Amour toujour" abgespielt haben. Im Video ist zu hören, wie B. das Abspielen mit den Worten "ich bin gespannt auf die Version" einleitet. Die Melodie des letztgenannten Songs war im vergangenen Jahr - versehen mit rassistischen Parolen - in den sozialen Netzwerken viral gegangen.

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Laut MDR Investigativ war Thomas B. bei einem Treffen der Reichsbürgerszene im April in Heiligenstadt als Redner aufgetreten. Auch bei einem Reichsbürgertreffen im Juli sei laut Recherchen ein Auftritt von ihm angekündigt.

Bildungsministerium zweifelt an Eignung des Busfahrers

Thomas B. war 2021 bei einem Wahlkampfauftritt von Armin Laschet (64, CDU) auf die Bühne gestürmt. Der CDU-Politiker hielt ihn jedoch auf Abstand.
Thomas B. war 2021 bei einem Wahlkampfauftritt von Armin Laschet (64, CDU) auf die Bühne gestürmt. Der CDU-Politiker hielt ihn jedoch auf Abstand.  © IMAGO / Future Image

Thomas B. soll laut eigenen Angaben seit Sommer 2024 als Fahrer und Disponent bei "Weimar Tour" arbeiten. Das Büro sowie das Gebäude des Busunternehmens soll auch immer wieder in seinen Videos, die er in den sozialen Medien postet, zu sehen sein, berichtet MDR Investigativ.

Auf Anfrage, ob das öffentlich gepostete Video der Schülerfahrt und weitere Videos mit Bezug zum Unternehmen in Kenntnis und mit Einverständnis von "Weimar Tour" entstanden seien, antwortete der Geschäftsführer, man bitte um Verständnis, dass man zu diesem Thema kein Statement abgeben werde.

Thomas B. selbst hatte auf eine Bitte um Stellungnahme von MDR Investigativ nicht reagiert.

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Das Thüringer Bildungsministerium bezweifelt, dass der Fahrer geeignet ist, Kinder und Jugendliche zu fahren. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage von MDR Investigativ, dass die Schulen bei der Planung von Klassenfahrten in der Regel verschiedene Unternehmen anfragen, um das wirtschaftlich beste Angebot auszuwählen.

Laut Bildungsministerium habe man das Schulamt Mittelthüringen angewiesen, auf das Busunternehmen zuzugehen, "um darauf hinzuweisen, dass nach unserer Rechtsauffassung insbesondere für Busfahrer, die auf Klassenfahrten oder Fahrten zum Lernen am anderen Ort eingesetzt werden, ein eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzuliegen hat", betonte die Sprecherin.

Thomas B. wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt

Thomas B. war während der Corona-Pandemie in die Schlagzeilen geraten, weil er Kinder aufgefordert hatte, während der Busfahrt ihre Masken abzunehmen. (Symbolfoto)
Thomas B. war während der Corona-Pandemie in die Schlagzeilen geraten, weil er Kinder aufgefordert hatte, während der Busfahrt ihre Masken abzunehmen. (Symbolfoto)  © Robert Michael/dpa

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte dem Mann damals vorgeworfen, die Schulbusfahrt am 29. September 2020 für sich inszeniert und gefilmt zu haben, um "ein bundesweites Zeichen" gegen die Corona-Maßnahmen setzen zu wollen.

Dem Busfahrer wurde daraufhin der Prozess gemacht, allerdings wurde er am Amtsgericht Sömmerda vom Vorwurf der Nötigung und Freiheitsberaubung freigesprochen. Das Gericht war durch Sichtung des Handyvideos und einer davon noch vorhandenen längeren Version sowie durch Zeugenaussagen von Schülerinnen und Schülern aus dem Bus zu der Erkenntnis gelangt, dass hier kein strafbares Handeln des Angeklagten vorliege.

Allerdings hatte er aber mehrfach Videos von Streitgesprächen zu Corona-Maßnahmen mit seinem Mobiltelefon ohne Zustimmung der abgebildeten Personen aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht.

Wegen des unbefugten Verbreitens von Bildern, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Hausfriedensbruchs und Beleidigung war er deshalb zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Titelfoto: IMAGO / Future Image

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