Warnstreiks in OGS und Kitas: Was betroffene Eltern jetzt tun können

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Von Volker Danisch

Düsseldorf - Die Warnstreiks bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Kindertagesstätten und der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen erreichen weitere Regionen von Nordrhein-Westfalen.

Auch in dieser Woche wird in NRW wieder gestreikt: Betroffen sind vor allem Kitas und die Nachmittagsbetreuung in Grundschulen. (Symbolfoto)
Auch in dieser Woche wird in NRW wieder gestreikt: Betroffen sind vor allem Kitas und die Nachmittagsbetreuung in Grundschulen. (Symbolfoto)  © Christoph Reichwein/dpa

Das kann nach früheren Angaben der Gewerkschaft ver.di insbesondere bei den Kitas Auswirkungen haben.

Zuvor kam es bereits zu ersten Warnstreiks in Ostwestfalen-Lippe, im Ruhrgebiet und im Rheinland. Betroffen waren nach Angaben der Gewerkschaft alle Bereiche der AWO. Laut ver.di waren Kitas teilweise geschlossen. In Pflegeheimen würden den Arbeitgebern Notdienstvereinbarungen angeboten.

In Düsseldorf, Wuppertal, Duisburg, Meerbusch und Neuss plant ver.di am Montag Warnstreiks bei der AWO in Kitas, bei Ganztags- und Betreuungsangeboten an Grundschulen in der Offenen Ganztagsschule (OGS), Berufsbildungszentren, Verwaltung, Seniorenzentren und Fachberatungsstellen.

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Eltern sollten Mitteilungen aufmerksam verfolgen, ob das Kita-Angebot des Kindes von angekündigten Streiks betroffen ist. Träger informierten auch über das Angebot von Notgruppen, um die Betreuung für Kinder, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, sicherzustellen.

Hierzu sollten Familien dann möglichst rasch Kontakt mit der Kindertageseinrichtung aufnehmen oder sich an das Jugendamt für alternative Betreuungsmöglichkeiten wenden.

Was rät das Schulministerium zur OGS?

519 Offene Ganztagsschulen (OGS) und 840 Kitas befinden sich in NRW aktuell in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
519 Offene Ganztagsschulen (OGS) und 840 Kitas befinden sich in NRW aktuell in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO).  © Sebastian Kahnert/dpa

Eltern werden gebeten, die aktuellen Informationen der jeweiligen OGS zu beachten. "Für die Beschäftigten der Träger der außerunterrichtlichen Angebote, etwa in der OGS, sind die jeweiligen Träger vor Ort verantwortlich", heißt es aus dem Ministerium.

In den Betreuungsverträgen fänden sich häufig Regelungen zu unvorhergesehenen Ausfällen, wie etwa Notbetreuungen.

Im Tarifkonflikt bei der AWO in NRW fordert ver.di 500 Euro brutto mehr monatlich für alle Beschäftigten sowie 300 Euro brutto mehr für Auszubildende. Als völlig überzogen kritisierten die Arbeitgeber die Forderung.

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Im Durchschnitt entsprächen die Wünsche einer Lohnsteigerung von rund 13 Prozent. In Trägerschaft der AWO befinden sich in NRW aktuell 519 OGS und 840 Kitas.

Die zweite Verhandlungsrunde ist für Dienstag (10. Februar) vorgesehen.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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