Schwangau - Der Fall einer Touristin, die ihren Hund in ein Schließfach am Schloss Neuschwanstein gesperrt hatte, sorgte am Wochenende für Aufregung. Noch größer ist der Unmut, da die Frau das Tier inzwischen wiederbekommen hat.
Der rund 60 Zentimeter große Schäferhund-Mix war am Samstag von seiner Halterin in ein metallenes Schließfach für Wertsachen gepfercht worden. Den Platz musste er sich bei Bruthitze mit einem Kinderwagen teilen. Derweil unternahm die Frau eine Schlossbesichtigung.
Andere Besucher hatten den Vorfall beobachtet und sie auf die Gefahr für das Tier aufmerksam gemacht. Doch die Frau blieb stur und zeigte kein Erbarmen. So wurden der Sicherheitsdienst und die Polizei informiert. Die befreiten den Hund aus seinem Gefängnis und brachten ihn zur Polizeidienststelle in Füssen.
Dass er unversehrt blieb, sei wohl nur dem raschen Eingreifen der anderen Besucher zu verdanken, erklärte die Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West Anja Wegmann.
Das Verhalten der Frau war nicht nur grausam, sondern ist auch strafbar. Trotzdem durfte die Halterin den Hund wieder von der Dienststelle abholen. "Der Hund wurde erst ausgehändigt, nachdem die Kollegen die Dame eindringlich darüber belehrt hatten, dass das kein geeinigter Ort war, um einen Hund aufzubewahren", so die Polizei.
Schließfach bei Neuschwanstein als Hundeknast: Verfahren gegen Halterin
Außerdem wurde gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Damit droht der Frau mindestens eine Geldstrafe.
Vielen ist das nicht genug, wie Online-Kommentare zeigen. Sie fordern ein Tierhaltungsverbot gegen die Frau und appellieren an eine Änderung der Gesetzeslage.
"Es ist überfällig, dass Tiere keine Sache mehr sind! Was wäre denn gewesen, wenn sie ihr Kind im Schließfach eingesperrt hätte? Hätte sie das auch einfach wiederbekommen?", schreibt ein Nutzer zu einem Beitrag des BR auf Instagram. "Ein Tierhalteverbot erscheint vernünftiger", kommentiert das Tierheim Aschaffenburg den Fall.
"Die Frau hat schon mit ihrem Verhalten klargemacht, dass sie das Tier nicht als Lebewesen mit Bedürfnissen betrachtet. Ich persönlich habe Zweifel, dass es dem Hund bei ihr weiter gut gehen wird", fürchten andere um das künftige Wohlergehen des Tieres.
Zwar sind Tiere in Deutschland im zivilrechtlichen Sinne keine Sache. Im Strafrecht werden sie aber oft wie Sachen behandelt, beispielsweise kann das Verletzen eines Tieres als Sachbeschädigung geahndet werden. Dabei schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Menschen das Leben und Wohlbefinden der "Mitgeschöpfe" schützen müssen. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es im § 1 TierSchG, Grundsatz.
Die Besichtigung des Schlosses Neuschwanstein dürfte in diesem Zusammenhang wohl kaum als vernünftiger Grund gelten.