Von Martin Oversohl
Vaihingen/Enz - Mehrere Alpakas grasen hinter dem Haus von Patrick Stellmach. Vier weibliche Tiere erwarten nun Nachwuchs. Doch ob die Tiere am Haus in Ensingen bei Vaihingen an der Enz bleiben dürfen, ist ungewiss.
Denn Stellmach hat sich Ärger mit dem Nachbarn eingehandelt und geriet mit seinem Wunsch zwischen die Mühlen der Behörden.
Mit der kleinen Farm hatte sich der ehemalige Bosch-Ingenieur einen Traum erfüllt: Tiere züchten und gleichzeitig Kindern aus der Region Naturerlebnisse bieten. "Alpakas strahlen eine unglaubliche Ruhe aus und haben mich schon vor einigen Jahren fasziniert", sagt der 38-Jährige. Seit gut eineinhalb Jahren grasen die Tiere auf seiner Weide - bis ein Nachbarspaar Beschwerde einreichte.
Es ist ein Streit nicht nur unter Nachbarn, sondern auch zwischen Behörden. Die Stadt Vaihingen hatte im Dezember 2024 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Stellmach geschlossen - wohl wissend, dass eine formale Baugenehmigung nicht erteilt werden konnte.
Die Vereinbarung erlaubte Einfriedung und Unterstand unter strengen Auflagen; im Gegenzug verpflichtete sich Stellmach, kostenlose Besuche für Kindergärten und Schulklassen anzubieten.
"Die Idee zur Alpakafarm ist Teil der Gesamtstrategie, die Stadt Vaihingen und ihre Stadtteile im Hinblick auf unsere Bürgergartenschau Vaihingen ENZückt 2029 zu einer attraktiven, liebens- und lebenswerten Stadt zu entwickeln", schreibt Astrid Kniep von der Stadtverwaltung. Für die Stadt war es ein Beispiel gelebter "Ermöglichungs-Verwaltung".
Nachbarspaar reichte Beschwerde ein
Das Regierungspräsidium Stuttgart macht da aber nicht mit. Es stuft den Vertrag als wahrscheinlich unwirksam ein - die Alpaka-Anlage ist damit formal ein Schwarzbau. Wer Tiere dauerhaft halten wolle, brauche entweder einen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb - Fachbegriff: Privilegierung - oder einen Bebauungsplan. Beides hat Stellmach nicht.
Der Tierhalter hat inzwischen eine Petition gestartet, die die Fristen vorerst außer Kraft setzt und ihm Zeit verschafft. Der Petitionsausschuss wird prüfen, ob er nachträglich als privilegierter Landwirtschaftsbetrieb anerkannt werden kann.
Eine Umsiedlung innerhalb einer Woche hielt er für nicht vertretbar. "Die Frist, um die hochträchtigen weiblichen Tiere von der Weide zu nehmen, war äußerst knapp und aus meiner Sicht nicht mit dem Tierwohl vereinbar", sagt er. Die Tiere röchen nicht, es sei nicht laut - auch das Regierungspräsidium habe bei Besuchen nichts dergleichen festgestellt.
Das Nachbarspaar, das die Fachaufsichtsbeschwerde einreichte und unter anderem den Geruch moniert hatte, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Stellmach sagt, er habe den Nachbarn von Anfang an Gesprächsbereitschaft signalisiert. "Sofort mit dem Vorschlaghammer zu kommen, Anwälte einzuschalten und auf diese Weise vorzugehen, ist aus meiner Sicht überzogen."
Eine Entscheidung des Petitionsausschusses dürfte frühestens Mitte nächsten Jahres fallen - bis dahin ist der Nachwuchs vermutlich längst da. Parallel laufen Gespräche über eine alternative Fläche im Gewerbegebiet, eine Finanzierung steht aber noch aus.