Abzock-Klauseln: Verbraucherzentrale nimmt sächsische Fitnessstudios ins Visier - und zieht eines vor Gericht
Leipzig/Borna - Die Verbraucherzentrale Sachsen (VBZ) hat sich die Verträge von Fitnessstudios genauer angesehen und einige Verstöße festgestellt. Vier Studios wurden abgemahnt, gegen das "fit+" in Borna (Landkreis Leipzig) geht es nun vor Gericht.
Die Verbraucherschützer sehen einige der Vertragsbedingungen als unwirksam, weil sie gegen Regeln verstoßen. Das wurde am Montagmorgen in einer Pressemitteilung erklärt.
Im Mittelpunkt der Prüfung standen demnach die Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung. Seit 1. März 2022 gilt die Regel, dass sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern darf. Die Kundinnen und Kunden dürfen dann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.
Drei nicht näher benannte Studios lenkten auf Hinweis der Verbraucherzentrale ein und gaben eine Unterlassungserklärung ab. Sie werden die entsprechenden Klauseln nicht mehr verwenden.
Das "fit+" in Borna ist diesen Forderungen nicht nachgekommen. Deswegen wird der Fall nun vor Gericht geklärt. Konkret gehe es dabei "um die Vertragsverlängerung sowie um Regelungen zur Haftung und zum Ersatz unwirksamer Vertragsbestimmungen" und auch die Widerrufsbelehrung hält die Verbraucherzentrale für "fehlerhaft", so die VBZ.
Kundinnen und Kunden sollten die Verträge immer genau lesen
"Unzulässige Klauseln können dazu führen, dass Mitglieder länger als erlaubt an einen Vertrag gebunden werden oder der Eindruck entsteht, ihnen stünden bestimmte Rechte nicht zu", erklärte Niklas Zehrfeld, Referent bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Kundinnen und Kunden sollten die Verträge immer genau lesen und auch in das Kleingedruckte schauen. Wer eine Beratung benötigt, kann sich online oder telefonisch unter 0341 696 2929 einen Termin bei der VBZ vereinbaren.
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