Weiterer Fall von Vogelgrippe: Alle Tiere eines Halters müssen getötet werden

Rosenheim - Mit dem Landkreis Rosenheim ist an einem weiteren Ort in Bayern die Vogelgrippe nachgewiesen worden.

Geflügelbetriebe werden nach dem Ausbruch der Krankheit abgeriegelt, um die Verbreitung der Tierseuche einzudämmen.
Geflügelbetriebe werden nach dem Ausbruch der Krankheit abgeriegelt, um die Verbreitung der Tierseuche einzudämmen.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Fünf verendete Tiere eines Geflügelhalters im Bereich Wasserburg wiesen zum Teil hohe Mengen des Virus auf, wie ein Sprecher des Landratsamtes in Rosenheim am Freitag mitteilte. Die übrigen der weniger als 50 Tiere des Halters seien getötet worden.

Zu Beginn der Woche hatten Behörden bereits in München und im Landkreis Schwandorf über Vogelgrippe-Fälle informiert. Im Landkreis Schwandorf sollten deshalb rund 70.000 Enten getötet werden. Einschränkungen für Tierhalter erließen Behörden auch für die angrenzenden Landkreise Cham und Regensburg.

Die Vogelgrippe wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen.

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Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen.

Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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