Hohe Kosten: Tausende Polizeieinsätze pro Jahr wegen Fehlalarmierungen

Von Sebastian Haak

Erfurt - Fehlalarme von Alarmanlagen führen in Thüringen jedes Jahr zu vielen Polizeieinsätzen - die Kosten stellt die Landespolizei den Betreibern der Anlagen regelmäßig in Rechnung.

Wenn Alarmanlagen fälschlicherweise auslösen, kann es für Unternehmen in Thüringen teuer werden. (Symbolfoto)  © Patrick Pleul/dpa

Pro Jahr müssen vor allem Unternehmen deswegen insgesamt mehrere hunderttausend Euro an den Freistaat zahlen, wie aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf zwei getrennte Anfragen der Landtagsfraktionen von AfD und CDU hervorgeht. 

Für den Zeitraum zwischen Anfang 2021 und Ende 2025 hat das Land diesen Angaben nach etwa 1,7 Millionen Euro als Einnahmen verbucht. Dass die Polizei in solchen Fällen diejenigen zur Kasse bittet, die Alarmanlagen zum Beispiel an Lagerhallen oder auf Baustellen betreiben, ist laut Innenministerium grundsätzlich richtig.

Die Polizei habe den Betreibern der Anlagen deswegen jedes Jahr insgesamt zwischen etwa 314.000 und etwa 401.000 Euro in Rechnung gestellt, heißt es aus dem Ministerium.

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Alleine im vergangenen Jahr gab es demnach fast 2600 Polizeieinsätze in Thüringen, die aufgrund von Falschalarmen von sogenannten Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen verursacht wurden. Im Jahr 2024 waren es sogar etwa 3200 Fehlalarmierungen. Zwischen 2021 und 2023 waren es pro Jahr jeweils rund 2900 fehlerhafte Alarmierungen.

Alles in allem habe es zwischen 2021 und 2025 fast 14.500 kostenpflichtige Polizeieinsätze aufgrund von Falschalarmen bei Einbruch- oder Überfallmeldeanlagen gegeben.

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Keine Kosten bei tatsächlicher Gefahr

Die Polizei erhebe keine Kosten für derartige Einsätze, wenn der Betreiber der Anlage nachweisen könne, dass dem Alarm eine tatsächliche Gefahr zugrunde gelegen habe, schreibt das Innenministerium in seiner Antwort an die AfD-Fraktion.

Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass es einen Einbruchsversuch in einem Firmengebäude gab, aber die Alarmanlage die Einbrecher in die Flucht geschlagen habe.

"Den Nachweis einer berechtigten Alarmauslösung muss allein der Anlagenbetreiber erbringen", hieß es. Das habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2011 festgestellt. Ein solcher Nachweis kann zum Beispiel dadurch erbracht werden, dass Überwachungskameras einen Einbruchsversuch gefilmt haben.

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