Journalisten von Spiegel TV angegriffen: Polizei prüft politisches Motiv
Von Daniel Josling, Christian Rüdiger
Fretterode - In Fretterode (Kreis Eichsfeld) wurden am Mittwochabend mehrere Journalisten angegriffen.
Wie die Polizei berichtet, hatten ein 56-Jähriger und ein 22-Jähriger drei Reporter attackiert. Dabei sei neben körperlicher Gewalt möglicherweise auch Reizstoff eingesetzt worden. Die betroffenen Journalisten hatten unmittelbar nach der Tat und aus sicherer Entfernung zu den Tatverdächtigen die Polizei informiert. In der Folge wurden die drei Leichtverletzten in ein Krankenhaus gebracht und dort behandelt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte Informationen der dpa, nach denen die beiden Tatverdächtigen der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Nach Informationen eines dpa-Reporters vor Ort handelte es sich bei den Betroffenen um ein Team von Spiegel TV. Ein beteiligter Journalist bestätigte demnach die Auseinandersetzung.
Die beiden Tatverdächtigen wurden nach Polizeiangaben beim Polizeieinsatz gestellt und vorläufig festgenommen. Die Polizei war mit Kräften der Schutz- und Kriminalpolizei sowie der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Am späten Abend fanden außerdem noch Durchsuchungen statt.
Zu den genauen Hintergründen der Tat, einschließlich einer möglichen politischen Motivation, konnten die Ermittler zunächst keine validen Angaben machen. Es werde wegen Körperverletzung ermittelt.
Tatverdächtige wieder auf freien Fuß
Nach Ende aller Maßnahmen wurden die beiden Tatverdächtigen auf Weisung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Haftgründe lagen nach hinreichender Prüfung gegen die Männer nicht vor, teilte die Polizei mit. Die drei verletzten Journalisten konnten noch am Abend das Krankenhaus wieder verlassen.
Fretterode war bereits im Jahr 2018 in die Schlagzeilen geraten, weil dort Rechtsextremisten Journalisten attackiert und verletzt haben sollen. Das Landgericht Mühlhausen hatte zwei Männer deswegen im Jahr 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer des Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss.
Titelfoto: -/dpa
