Von Annett Gehler
Jena - Die Thüringer Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr Vermögenswerte in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro aus Straftaten eingezogen. 2024 waren es noch etwa fünf Millionen Euro.
Die abgeschöpften Werte stammten neben Eigentums- und Vermögensdelikten überwiegend aus Verfahren wegen Drogen- und organisierter Kriminalität sowie aus Wirtschaftsstrafsachen – etwa wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Wie die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur weiter mitteilte, summierten sich damit die Einnahmen seit 2020 auf rund 24,2 Millionen Euro.
Die eingezogenen Werte werden zunächst im Landeshaushalt verbucht. Anschließend werden diese an Geschädigte ausgezahlt, wenn diese ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet haben. Beträge, für die es keine Geschädigten gibt, verbleiben im Landesetat.
Im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge mindestens 1,7 Millionen Euro an Geschädigte ausgezahlt. 2024 waren es beispielsweise 3,6 Millionen Euro. Eine Zuwendung eingezogener Werte an gemeinnützige Stellen ist aufgrund der gesetzlichen Regelung bei rechtskräftigen Urteilen nicht vorgesehen, wie es hieß.
Die Ermittler stehen nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft vor allem wegen der Geschwindigkeit moderner Vermögensverschiebungen unter Zeitdruck. Straftäter nutzen zunehmend verschlüsselte Kommunikation sowie dezentrale oder informelle Finanzsysteme wie Kryptowährungen.
Der Einsatz von IT-Referenten sei deshalb insbesondere bei verschlüsselter Kommunikation unverzichtbar.
Dunkelziffer des Kriminellen-Vermögens kann weit höher liegen
Die Staatsanwaltschaften werden bei Finanzermittlungen von besonders geschulten Polizeibeamten unterstützt.
Komplizierte Verfahren der Wirtschaftskriminalität werden bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen als Schwerpunktstaatsanwaltschaft konzentriert geführt.
Besondere Expertise gibt es außerdem bei den Staatsanwaltschaften in Erfurt für Korruptionsverfahren, in Meiningen für Betrug im Gesundheitswesen und in Gera für organisierte Kriminalität.
Wie groß die Differenz zwischen gerichtlich angeordneten Einziehungen und tatsächlich vollstreckten Beträgen ist, lässt sich laut Generalstaatsanwaltschaft nicht beziffern, weil dazu keine Statistik geführt wird.