Thüringer Naturschutz-Verbände fordern sofortiges Jagdverbot für diesen Vogel!

Von Sebastian Münster

Erfurt - Thüringer Naturschutzverbände fordern ein sofortiges Jagdverbot für den Graureiher.

Aktuell darf der Graureiher in Thüringen vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden. (Symbolbild)
Aktuell darf der Graureiher in Thüringen vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Der Bestand der geschützten Vogelart habe sich laut Monitoring in den vergangenen 20 Jahren um 66 Prozent reduziert, heißt es in einer Mitteilung.

In einem offenen Brief an Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (56, BSW) fordern der Verein Thüringer Ornithologen, der Nabu Thüringen und die Grüne Liga Thüringen deshalb eine Anpassung des Landesjagdgesetzes, um ein sofortiges Jagdverbot für die Tierart zu bewirken.

Im 20-jährigen Durchschnitt sind jährlich 487 Graureiher zu Tode gekommen, errechneten die Naturschutzverbände auf Grundlage der Jagdstatistik. Das entspreche etwa 43 Prozent des mittleren Brutbestandes.

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Laut Bundesjagdverband sind in der Saison 2022/23 in Thüringen 392 Graureiher geschossen worden. Ein Jahr später waren es 345 Tiere. Die Statistik beinhalte zudem auch sogenanntes "Fallwild", bei dem die Todesursache unklar ist, erklärte ein Sprecher. 2022/23 sind das beispielsweise 25 Tiere gewesen.

Nabu Thüringen: Keine Belege zu Schäden durch Graureiher

Die Naturschutzverbände errechneten auf Grundlage der Jagdstatistik: Im 20-jährigen Durchschnitt sind jährlich 487 Graureiher zu Tode gekommen. (Symbolbild)
Die Naturschutzverbände errechneten auf Grundlage der Jagdstatistik: Im 20-jährigen Durchschnitt sind jährlich 487 Graureiher zu Tode gekommen. (Symbolbild)  © Pia Bayer/dpa

Seit Aufhebung der ganzjährigen Schonzeit im Jahr 2004 und insbesondere in den vergangenen fünf Jahren habe dies zu starken Bestandsrückgängen geführt.

Es sei fraglich, ob Zuwanderungen aus anderen Bundesländern diese Verluste ausgleichen können, so die Einschätzung der Verbände. Aktuell darf der Graureiher in Thüringen vom 1. August bis 31. Januar gejagt werden. Jedoch nur "an Gewässern in einem Umkreis von 100 Metern aufgrund schwerer Schädigung der Landeskultur", heißt es dazu im Thüringer Jagdgesetz.

Die Genehmigung erteilten die unteren Jagdbehörden, teilte der Landesjagdverband Thüringen mit. Etwa, wenn Fischereibetriebe ihren Bestand durch den Graureiher gefährdet sehen. Landesweit spiele die Jagd auf den Graureiher aber "eine eher untergeordnete Rolle", sagte Geschäftsführer Frank Herrmann der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

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Anders sieht das der Nabu Thüringen: "Arten wie der Graureiher, die
nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind, sollten nicht bejagt werden", so der Landesvorsitzende Martin Schmidt.

Es gebe keinerlei Studien oder Zahlen zu wirtschaftlichen Schäden in der Fischereiwirtschaft. Zudem sei der Graureiher ein Helfer für die Landwirtschaft, da er auch zahlreiche Mäuse vertilge, die in der Landwirtschaft als Schädlinge gelten.

Titelfoto: Pia Bayer/dpa

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