Von Stefan Hantzschmann
Erfurt - Nach der Durchsuchung in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei Ende März prüft nun der Landesdatenschutzbeauftragte den Fall.
Seine Behörde habe Informationen von der Staatsanwaltschaft Gera angefordert, sagte Tino Melzer der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. "Wir sind in der Aufklärungsphase."
Er wolle sich auch im Innenausschuss des Landtags ein Bild von dem Fall machen. Die nächste Sitzung des Innenausschusses ist am Donnerstag, das Thema steht im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte in der Vergangenheit immer wieder Datenschutzbedenken nach einer Durchsuchung ihrer Räume geäußert. Das Vorgehen der internen Ermittler der Polizei steht seit Wochen in der Kritik.
Bei den Ermittlungen geht es unter anderem um den Verdacht des Geheimnisverrats. Im Zuge dessen wurden auch die Gewerkschaftsräume in Erfurt durchsucht.
GdP hat Datenschutzbedenken
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera seien dabei Speichermedien sichergestellt worden "zwecks Durchsicht auf beweiserhebliche Daten".
Es habe einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten gegeben, der die von ihm genutzten Räume im Gebäude der GdP sowie die von diesen Räumen aus zugänglichen elektronischen Speichermedien umfasst habe, so die Staatsanwaltschaft.
"Die Mitnahme und Sicherung der Daten wurde zwischenzeitlich durch das Amtsgericht Gera bestätigt.
Vor diesem Hintergrund wird eine Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten von hier aus nicht als erforderlich angesehen", hieß es von der Staatsanwaltschaft noch vergangene Woche.
Die GdP ging kurz nach der Durchsuchung davon aus, dass zwei Server gespiegelt wurden. Auf einem der beiden Server befanden sich nach GdP-Angaben "in erheblichem Umfang besonders schützenswerte personenbezogene Daten", wie die Gewerkschaft Anfang April mitgeteilt hatte. Die GdP hatte damals auch mit Blick auf den Datenschutz Aufklärung gefordert.