Es wird ernst für Alfons Schuhbeck: Muss der Star-Koch hinter Gitter?

München - Für Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) wird es am Donnerstag (9 Uhr) ernst vor dem Landgericht München I.

Der tiefe Fall des Alfons Schuhbeck (73): Der Star-Koch muss wohl hinter Gitter.
Der tiefe Fall des Alfons Schuhbeck (73): Der Star-Koch muss wohl hinter Gitter.  © Sven Hoppe/dpa

Denn dann soll sich entscheiden, ob er wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss.

"Ich habe einiges falsch gemacht", hatte Schuhbeck gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.

Jannik Schümann ganz offen: "Die beste Entscheidung meines Lebens"
Promis & Stars Jannik Schümann ganz offen: "Die beste Entscheidung meines Lebens"

Schuhbeck hat vor Gericht nach und nach ein weitgehendes Geständnis eingeräumt, gab aber an, sich nicht an konkrete Summen erinnern zu können.

"Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst, aber ändert nichts daran, dass ich bereit bin, die Verantwortung für meine Fehler zu übernehmen", sagte der langjährige Koch des FC Bayern München.

Schuhbeck droht der Knast: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes"

Alfons Schuhbeck (M.) mit seinen Anwälten Sascha König (l.) und Markus Gotzens im Münchner Gerichtssaal.
Alfons Schuhbeck (M.) mit seinen Anwälten Sascha König (l.) und Markus Gotzens im Münchner Gerichtssaal.  © Sven Hoppe/dpa

Nach seinem Geständnis stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte.

Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun". Er fügte hinzu: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

Mehr zum Thema Promis & Stars: