Berlin/Innsbruck - Der Prozess gegen Jimi Blue Ochsenknecht (33) ist beendet, doch wirklich frei ist der Schauspieler noch nicht. Gemäß der Auflagen darf er aktuell Österreich nicht verlassen.
Am Freitag ging das Innsbrucker Verfahren um eine geprellte Hotelzeche mit einer sogenannten Diversion zu Ende. Dabei handelt es sich um eine in Österreich mögliche Form der Prozess-Beilegung, ohne Urteil und Eintrag ins Strafregister.
Dafür muss Jimi Blue eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Erst wenn alles überwiesen ist, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt.
Solange liegt nach einem Bericht der österreichischem "Kronen-Zeitung" der Reisepass des früheren Kinderstars beim Gericht auf Eis. Auch seinen aktuellen Wohnort darf Jimi nicht einfach so verlassen.
Offiziell gemeldet ist er derzeit bei seiner Schwester Cheyenne Ochsenknecht (25) in der Steiermark. Will Jimi raus, braucht er grünes Licht von Staatsanwaltschaft oder Gericht!
Vereinbart wurde, dass der Wahl-Österreicher die 18.000 Euro in sechs Raten zu je 3000 Euro zurückzahlt. Die erste Rate wird am 20. September fällig. Die Auflagen wären demnach noch eine ganze Weile gültig.
Reisepass von Jimi Blue Ochsenknecht liegt noch beim Gericht
Schon im Juli hatte Jimi in U-Haft ein Gelöbnis ablegen müssen, Österreich auf keinen Fall ohne Erlaubnis zu verlassen. Schwester Cheyenne hinterlegte 15.000 Euro Kaution, beim Gericht befindet sich auch noch der Reisepass des 33-Jährigen.
"Laut Strafprozessordnung muss jetzt geprüft werden, ob die Auflagen noch verhältnismäßig sind", wird Jimi Blues Anwalt Matthias Holzmann in der "Kronen-Zeitung" zitiert.
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft bestätigt zwar, dass über eine mögliche Aufhebung noch nicht entschieden wurde. Gleichzeitig scheint aber auch dort kein großes Interesse daran bestehen, Jimi noch lange in Österreich zu halten.
"Wenn das Gericht den Schritt setzt, werden wir uns nicht dagegenstellen", so Sprecher Hansjörg Mayr.