Schock für Fans: Simone-Sommerland-Tour abgesagt
Von Christian Grube
Leipzig - Schock für die Fans von Simone Sommerland (49): Die geplante Tour der beliebten Kinderliedsängerin, oft auch als die „Helene Fischer für Kinder“ bezeichnet, wurde abgesagt – nicht von der Künstlerin selbst, sondern vom Veranstalter.
Alles in Kürze
- Simone Sommerland-Tour abgesagt
- Veranstalter insolvent, Konzerte bis November betroffen
- Zwei Konzerte in München und Oldenburg finden statt
- Ticketkäufer erhalten Geld zurück beim Insolvenzverwalter
- Sommerland hat begrenzte Handlungsmöglichkeiten

Betroffen ist auch das bereits ausverkaufte Konzert in der Quarterback Immobilien Arena in Leipzig am 27. September 2025.
In einem emotionalen Instagram-Posting schrieb Sommerland, dass sie nach ihrer Sommerpause die Nachricht des Konzertveranstalters erhalten habe, man sei nicht in der Lage, die verbindlich gebuchte Tour durchzuführen.
Grund sei die Insolvenz des Unternehmens.
"Ihr könnt euch vorstellen, wie geschockt ich bin (…) meine Tourkoffer stehen schon bereit", so Sommerland. "Nun aber stehe ich gemeinsam mit euch über Nacht vor einer Anzahl abgesagter Konzerte bis Ende November 2025."
Sommerland konnte erwirken, dass zwei Konzerte dennoch stattfinden

Die Sängerin ist bei Kindern extrem beliebt und ihre Lieder gehören für viele Familien fest zum Alltag. Umso größer ist die Enttäuschung über die Absage.
Durch die Insolvenz des Veranstalters können weder Gagen noch Hallenmieten oder Technik gezahlt werden. Auch die bereits verkauften Tickets fallen in die Insolvenzmasse.
Nach Recherchen von TAG24 handelt es sich um die Mach Liebe mit der Nacht GmbH, die am 14. August 2025 beim Amtsgericht Potsdam Insolvenz angemeldet hat. Betroffen waren offenbar auch mehrere "90er-" und "2000er-Partys" mit bekannten Acts wie Blümchen oder Loona.
Immerhin konnte Simone Sommerland erreichen, dass die Konzerte in München und Oldenburg dennoch stattfinden. Ob sich jedoch ein neuer Veranstalter findet, der die übrigen Termine übernimmt, ist derzeit unklar. Sommerland selbst betonte, dass sie nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten habe.
Ob die Ticketkäuferinnen und -käufer ihr Geld zurückerhalten, ist fraglich. Der Anspruch kann beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Titelfoto: Christian Grube