Bushido triumphiert vor Gericht: Millionen-Pleite für Abou-Chaker-Sohn

Potsdam/Kleinmachnow - Neuer Erfolg für Bushido (48) im jahrelangen Streit um das Villen-Anwesen in Kleinmachnow! Das Landgericht Potsdam hat eine Klage von Ahmed Abou-Chaker (25), Sohn von Bushidos früherem Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker (50), abgewiesen.

Bushido (47, l.) und Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (50) werden keine Freunde mehr.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Dabei geht es um richtig viel Geld: Auf dem Grundstück am Zehlendorfer Damm lasten inzwischen rund 2,13 Millionen Euro bestehend aus Grundschulden und aufgelaufenen Zinsen. Rund die Hälfte davon steht Bushido zu.

Die Vorgeschichte reicht Jahre zurück. Der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt, und Arafat Abou-Chaker hatten das Grundstück einst gemeinsam gekauft. Beide hielten jeweils 50 Prozent. Nach dem Bruch zwischen den früheren Geschäftspartnern landete auch die Immobilie im Zentrum ihrer juristischen Auseinandersetzungen.

2022 wurde das Anwesen zwangsversteigert. Für 7.401.500 Euro erhielt Ahmed Abou-Chaker den Zuschlag. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert hatte bei rund 14,8 Millionen Euro gelegen.

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Doch mit der Versteigerung war die Sache nicht erledigt. Auf dem Grundstück eingetragene Grundschulden blieben bestehen. Mit ihnen wurden auch Zinsen in Höhe von 18 Prozent pro Jahr übernommen.

Heute liegen die Rechte daran je zur Hälfte bei Bushido und der Berliner CEC Bau GmbH. Arafat Abou-Chaker hatte seinen Anteil an die Firma abgetreten. Ahmed Abou-Chaker wollte erreichen, dass Bushido der Löschung seiner Grundschuld zustimmt. Dafür bot er 365.465,44 Euro an. Unter anderem argumentierte er, sein Vater habe einen Großteil der zugrunde liegenden Kredite zurückgezahlt. Damit hatte er vor dem Landgericht Potsdam keinen Erfolg.

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Bushido stehen rund 1,06 Millionen Euro zu

Bushido hat Grund zur Freude.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach dem Urteil reichte die angebotene Summe nicht aus, um die Grundschuld abzulösen. Sie decke demnach nicht einmal die inzwischen aufgelaufenen Zinsen. Auch das Argument gegen die Höhe der 18-prozentigen Verzinsung überzeugte das Gericht nicht.

Zudem sah das Gericht die Behauptung, Arafat Abou-Chaker habe die Kredite weitgehend allein zurückgezahlt, nicht ausreichend belegt.

Für Ahmed Abou-Chaker kommt es noch dicker: Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert liegt bei 600.000 Euro.

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Nach Berechnungen von der "Bild"-Zeitung beläuft sich die Belastung des Grundstücks mittlerweile auf rund 2,13 Millionen Euro. Auf Bushidos Hälfte entfallen demnach gut 1,06 Millionen Euro – darunter rund 464.000 Euro Zinsen.

Und es gibt noch eine weitere bemerkenswerte Entwicklung: Informationen des Boulevard-Blatts zufolge ist das Villengrundstück beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) soll bereits im November 2025 einen entsprechenden Vermerk ins Grundbuch eintragen lassen. Warum das Anwesen beschlagnahmt wurde, ist bislang nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft verweist auf ein laufendes Ermittlungsverfahren.

Der Rechtsstreit könnte zudem weitergehen: Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist noch nicht rechtskräftig.

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