Christian Ulmen erzielt vor Gericht Teilerfolg im Rechtsstreit um "Spiegel"-Bericht

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Berlin - Im Rechtsstreit zwischen Schauspieler Christian Ulmen (50) und dem "Spiegel" hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg dem Magazin weitere Aussagen untersagt.

Christian Ulmen (50 geht aktuell juristisch gegen die Vorwürfe vor.
Christian Ulmen (50 geht aktuell juristisch gegen die Vorwürfe vor.  © Henning Kaiser/dpa

Damit erzielt Ulmen einen Teilerfolg in seinem Vorgehen gegen die Berichterstattung über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44).

Konkret kippte das Gericht Passagen, die zuvor noch erlaubt waren. Der "Spiegel" darf nun nicht mehr den Eindruck erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau "hergestellt und/oder verbreitet".

Dafür fehle es laut Gericht an "einem Mindestbestand an Beweistatsachen".

Die Richter begründen ihre Entscheidung deutlich: "Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Äußerungen" entstehe "zwingend beim Durchschnittsleser das Verständnis", dass genau dieser Verdacht im Raum stehe – und das sei unzulässig.

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Auch an anderer Stelle greift das Gericht ein: Bestimmte Zitate aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger dürfen nicht mehr veröffentlicht werden. Diese beträfen seine "besonders geschützte innerste Privatsphäre". Zudem würde Ulmen durch die Veröffentlichung "letztlich gegen sich selbst ins Feld geführt".

Collien Fernandes warf Ulmen in dem "Spiegel"-Bericht vom März unter anderem vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt zu haben. Über diese soll er mit Männern geflirtet und pornografisches Material verschickt haben. Zudem stehen auch Vorwürfe körperlicher Übergriffe im Raum – dazu ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Potsdam.

"Spiegel" sieht sich in wesentlichen Punkten im Recht

Im September gaben Christian Ulmen und Collien Fernandes (44) ihre Scheidung bekannt.
Im September gaben Christian Ulmen und Collien Fernandes (44) ihre Scheidung bekannt.  © Carsten Koall/dpa

Trotz der gerichtlichen Einschränkungen sieht sich der "Spiegel" in zentralen Punkten im Recht. Man dürfe weiterhin über "sexualisierte digitale Gewalt und körperliche Übergriffe von Christian Ulmen gegen Collien Fernandes berichten", teilte das Magazin mit.

Lediglich der Deepfake-Verdacht sei untersagt worden.

Ulmens Anwalt Christian Schertz (60) bewertet die Entscheidung anders. Das Verbot sei "von besonderer Bedeutung". Gerade der Deepfake-Vorwurf habe eine massive mediale Dynamik ausgelöst und zu einer "hochgradigen Stigmatisierung" seines Mandanten geführt.

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Andere Teile der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts Hamburg blieben hingegen bestehen.

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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