Hamburg - Diese Recherchen schlugen hohe Wellen: Im Januar 2024 berichtete "Correctiv" über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam. Nun untersagte das Berliner Landgericht der Plattform eine getätigte, entscheidende Äußerung darüber, was Markus Lanz (57) in seiner Sendung vom Donnerstagabend unbedingt besprechen wollte. Als Gäste waren dafür unter anderem die Klägerin Gerrit Huy (72, AfD) und der "Correctiv"-Journalist Marcus Bensmann (57) geladen.
Gemäß dem Urteil ist die Kernaussage, es sei bei der Zusammenkunft um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen, rechtswidrig. Die Richter bezeichnen dies als "nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig".
Genau damit konfrontierte Lanz sein Gegenüber.
"Wenn man aus einem solchen Anlass eine so große Geschichte macht und insinuiert, es bleibt ein Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger zurück, und hinterher von einem Gericht das untersagt bekommt, dann muss sich doch fragen lassen, wie man auf die Art und Weise zuspitzen kann, dass am Ende der Eindruck entsteht, [...] da sind die bösen Fake-News-Medien am Werk."
Der Moderator deutlich: "Das ist doch katastrophal!"
Bensmann versuchte diesem Vorwurf auszuweichen, warnte stattdessen davor, das "Remigrationskonzept für nicht assimilierte Staatsbürger" von Rechtsextremist Martin Sellner (37) zu verharmlosen.
Lanz erwiderte: "Dieser Plan wurde dort nicht geschmiedet. Das ist der eindeutige Befund des Gerichts." Er kritisierte zugleich die im Bericht formulierte "dramatische Parallele", das Treffen habe nur acht Kilometer entfernt von der Villa stattgefunden, wo die berüchtigte Wannsee-Konferenz abgehalten worden sei.
AfD-Politikerin Gerrit Huy bezieht Stellung
Im weiteren Verlauf der Sendung befragte Markus Lanz auch die Politikerin Huy: "Diese Idee, wir weisen auch Leute mit deutschem Pass aus, ist nie gesagt, nie insinuiert worden?", wollte er wissen.
Darauf die Bundestagsabgeordnete: "Nein. Das fand sich auch nicht in dem Vortrag von Sellner."
Sie verwies zudem darauf, dass "Remigration" nur ein "neutraler Begriff" für Rückwanderung sei. "Ob das unter Zwang oder freiwillig geschieht, ist etwas anderes."
Die komplette, rund 76-minütige Folge mit allen Standpunkten kann in der ZDF-Mediathek auf Abruf angesehen werden.