Nach Geburt von Bonnie Blues Baby: Anwältin fordert Kindeswohl-Überprüfung

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London (Großbritannien) - Bonnie Blue (27) ist im August zum ersten Mal Mutter geworden. Ruhig wurde es um den umstrittenen Pornostar deshalb aber nicht - eher im Gegenteil. Nachdem sie das Neugeborene offenbar während der Video-Ankündigung zu einem neuen Sex-Stunt im Arm gehalten hatte, schaltete sich jetzt eine Kinderschutz-Anwältin ein.

Im August kam Bonnie Blues (27) Baby auf die Welt. Davon ließ sich die frischgebackene Mutter aber nicht abhalten, neue Sex-Aktionen zu planen.
Im August kam Bonnie Blues (27) Baby auf die Welt. Davon ließ sich die frischgebackene Mutter aber nicht abhalten, neue Sex-Aktionen zu planen.  © Bildmontage/Screenshot/TikTok/bonnieblue

Im mittlerweile gelöschten Clip war die 27-Jährige, die mit bürgerlichen Namen eigentlich Tia Billinger heißt, offenbar mit ihrem Baby auf dem Schoß zu sehen, während sie von drei Männern in Sturmhauben umgeben war. In der Aufnahme erklärte sie laut Daily Star, dass die sogenannte Sechs-Wochen-Regel für sie nicht gelte und sie eine neue, perverse Aktion plane.

Jene Regel bezieht sich auf das Wochenbett von frischgebackenen Müttern, das in der Regel sechs bis acht Wochen dauert. In dieser Zeit zieht sich die Gebärmutter zurück und die große Wunde, die die Plazenta im Bauch hinterlassen hat, heilt. Damit auch andere Verletzungen, wie beispielsweise Dammrisse, genesen können, sollten Mütter im besten Falle zunächst auf penetrativen Geschlechtsverkehr verzichten.

Für Bonnie scheint das aber keine Option zu sein.

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Da sie einen Kaiserschnitt hatte, könne sie laut eigenen Aussagen die Regeln des Wochenbettes ignorieren. "Untenrum sieht immer noch alles perfekt aus", meint sie.

Bonnie Blue versteigert Name ihres Babys

Lange glaubte man, dass der Pornostar die Schwangerschaft nur vorgetäuscht hatte.
Lange glaubte man, dass der Pornostar die Schwangerschaft nur vorgetäuscht hatte.  © Bildmontage/Screenshot/TikTok/bonnieblue

Die Namensgebung ihres Kindes sollten zudem ihre Fans übernehmen - gegen Bezahlung, versteht sich.

Dafür rief Bonnie Blue in einem TikTok-Video auf: "Mein Baby wird nicht so sein wie ihr - von Sozialhilfe leben und vorgebliche Behinderungen geltend machen", so die 27-jährige Pornodarstellerin. "Deshalb werde ich nächste Woche den Namen meines Babys versteigern, damit es in einer höheren Steuerklasse landet als ihr."

Daraufhin äußerte sich Anwältin Nieki Shaw, die auf Kinderschutz spezialisiert ist. Sie fordert nun eine Überprüfung des Kindeswohls. "Auch wenn ich mich nicht zur täglichen körperlichen Versorgung des Kindes äußern kann (ich gehe davon aus, dass diese in Ordnung ist), stört es mich massiv, dass die Identität des Babys in ihre Aktionen, Markeninszenierungen und Provokationen hineingezogen wird", sagt Shaw in einem TikTok-Video. Sie bezeichnet Bonnies Verhalten als "zutiefst verstörenden" und als einen "Fall für den Kinderschutz".

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Sie beruft sich dabei auf den Paragrafen 31 des "Children Act", der etwa die Verleitung zu verwerflichem Verhalten oder die Ausbeutung eines Kindes umfasst.

Anwältin um Kindeswohl besorgt

"Ich mache mir Sorgen wegen der nicht jugendfreien Inhalte, wegen der öffentlichen Empörung und wegen der Auswirkungen, die dies auf die emotionale Entwicklung des Kindes haben könnte", fasst Shaw zusammen. Schließlich könnte das Kind - das im Übrigen nun den Namen "Betbolt" erhalten soll - nicht einwilligen, "Teil einer Strategie zu sein, die gezielt auf öffentliche Empörung abzielt", so die Anwältin weiter.

Mutter Bonnie Blue alias Tia Billinger äußerte sich bislang noch nicht zu den Anschuldigungen.

Titelfoto: Bildmontage/Screenshot/TikTok/bonnieblue

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