Im Tausch für seine Freiheit: Diese Auflagen muss Marius Borg Høiby erfüllen
Oslo (Norwegen) - Seit Beginn seines Prozesses im Februar befand sich Marius Borg Høiby (29) in Untersuchungshaft. Am Montag dann sein erster Sieg vor Gericht: Der Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit (53) kommt aus der U-Haft frei. Seine Entlassung geht allerdings mit einigen Auflagen einher.
Mehrfach hatte Høiby seine Freilassung beantragt. Dem Wunsch kam das Osloer Amtsgericht nun nach und ließ ihn frei. Wie der norwegische Sender "tv2" berichtet, hat der 29-Jährige dafür einer Meldepflicht und Drogen- und Alkoholtests zugestimmt.
Nach Auffassung des Gerichts sei dies ausreichend, aber auch notwendig, damit keine Wiederholungsgefahr besteht und Høiby wieder in U-Haft landet.
Wann und wie oft er sich bei den Behörden melden muss, ist bislang nicht bekannt. Es liege jedoch im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ließ das Gericht verlauten.
Bei einer früheren Kontrolle während seines Aufenthalts auf Gut Skaugum wurde Mette-Marits Skandalsohn positiv auf Alkohol getestet. Während seines Hausarrests war ihm dies strengstens untersagt. Høiby selbst gab an, den Alkohol nicht freiwillig getrunken zu haben.
In der Gerichtsentscheidung hieß es, dass abgesehen von diesem Fall kein Verdacht besteht, dass Høiby gegen weitere Auflagen verstoßen hat. Das Gericht geht davon aus, dass er keine weiteren Straftaten begehen wird, wenn er sich an seine Auflagen hält.
Ob er aber tatsächlich auf freien Fuß kommt, bleibt erst mal noch fraglich. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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