Illegale Preiserhöhungen: So könnt Ihr Euch jetzt Geld von Streaming-Anbietern zurückholen
Deutschland - Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat in Deutschland drei Verbandsklagen gegen die Streaming-Anbieter Netflix, Apple TV und WOW (Sky) auf den Weg gebracht.
Grund für die Klagen: Die Anbieter haben die Preise laufender Abos wiederholt angehoben - gestützt auf Anpassungsklauseln in den AGB, ohne aber die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Derartige Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind entsprechend unwirksam.
Die Erhöhungsbeträge wurden damit ohne Rechtsgrund entsprechend gezahlt und können nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
Jüngst wurde dies erst vom OLG Hamm in einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen den Streaminganbieter DAZN bestätigt.
Der VSV nutzt die 2023 eingeführte sogenannte Abhilfeklage, um die Ansprüche von Tausenden Streaming-Nutzern in Deutschland zu einem Verfahren zu bündeln.
So muss nicht jeder Betroffene einzeln vor Gericht ziehen, was den individuellen Aufwand auf eine einmalige Anmeldung reduziert und die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erst wirtschaftlich sinnvoll macht.
So funktioniert die kostenlose Teilnahme
Eine Anmeldung ist für deutsche Verbraucher für jede der drei Klagen auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Entsprechende Formulare werden dort in den kommenden Wochen vom Bundesamt bereitgestellt werden.
Der VSV empfiehlt Verbrauchern, sich auf dem Portal streaming-klage.de zu den Verbandsklagen anzumelden. Das Portal wird von der beauftragten Kanzlei bereitgestellt, die die Berechnung der Ansprüche und die Anmeldung zum Klageregister des BfJ übernimmt. Die Teilnahme an den Klagen ist für Verbraucher aus Deutschland möglich und für sie ohne jedes Kostenrisiko.
Der Prozessfinanzierer Padronus trägt die Kosten, erhält im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös in Höhe von 9,9 Prozent.
Titelfoto: Silas Stein/dpa
