"Immer wieder sonntags": Wurde doppeldeutiger Song verboten?

Von Robin Wille

Rust - Sänger Vincent Gross (28) hat dem Südwestrundfunk (SWR) vorgeworfen, ihm einen Song bei der Live-Sendung "Immer wieder sonntags" verboten zu haben.

Vincent Gross (28) performte bei "Immer wieder sonntags" seinen Song "Ouzo", wollte ursprünglich jedoch "Camping" darbieten.  © Monika Skolimowska/dpa

Bei der Generalprobe habe er den noch unveröffentlichten Song "Camping" performt, sagte der Sänger in einem auf seinem Instagram-Profil veröffentlichten Video.

Danach sei jemand vom Sender zu ihm gekommen und habe gesagt, man könne den Song nicht machen, weil der Text zu anzüglich sei. Die Textstelle, die Gross in dem Instagram-Video wiedergab, ist zumindest sexuell doppeldeutig.

Er habe keine Wahl gehabt und habe dann "'Ouzo' gemacht". Bei "Ouzo" handelt es sich um einen anderen Song des Sängers.

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Die Redaktion übernehme und verantworte die Titelauswahl und achte darauf, dass Künstlerinnen, Künstler und Lieder zur Sendung passen, teilte ein Sprecher des für die Sendung zuständigen SWR auf Anfrage mit.

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SWR geht auf Vorwurf von Sänger Vincent Gross nicht ein

Auf den Vorwurf des Sängers ging er nicht ein. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ging es dem Sender um bislang nicht veröffentlichte Textpassagen des Songs, die für eine Sendung am Sonntagvormittag inhaltlich nicht geeignet gewesen sein sollen.

"Ouzo" sei ein bekannter und beliebter Song von Gross, ein Lied mit hohem Wiedererkennungswert und spürbar guter Stimmung, so der Sprecher.

Er sei beim Live-Publikum am vergangenen Sonntag sehr gut angekommen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

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