Parkverbot auf einem öffentlichen Platz: Zockt die Stadt hier ab?

Leipzig - Der 84-jährige Heinz möchte in Leipzig einen Krankenbesuch machen und parkt sein Fahrzeug auf einem öffentlichen und kostenlosen Parkplatz. Als er zurückkommt, wird sein Auto gerade abgeschleppt, weil er wohl im Parkverbot steht. Er wendet sich an die MDR-Verbrauchersendung "Voss & Team".

Der Parkplatz ist in der Nähe einer Schule und eines Supermarktes.  © MDR

Der Parkplatz an der Straße des 18. Oktober in Leipzig sieht auf den ersten Blick ganz gewöhnlich aus. Rund um die Uhr kann man hier öffentlich und ohne Ticket parken. Zumindest gilt das für alle Parkplätze außer die in der letzten Reihe.

Dort gilt das eingeschränkte Parkverbot. Die Plätze sind für Eltern einer nahe gelegenen Schule gedacht, die ihre Kinder nur schnell abholen und bringen sollen.

Das Problem: Das entsprechende Verkehrsschild steht nur an einer Einfahrt. Der Parkplatz hat aber mehrere Zufahrtsmöglichkeiten.

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Auch Heinz (84) ist auf der anderen Seite auf den Parkplatz gefahren und hat das Schild nicht gesehen. Er kann gerade so noch verhindern, dass sein Auto abgeschleppt wird. Ein Bußgeld von 40 Euro bekommt er trotzdem.

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Das Schild zeigt eindeutig, dass von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr ein Parkverbot gilt - wenn man es denn sieht.  © MDR

Will die Stadt Leipzig mit der Park-Falle Geld machen?

Für Heinz (84) lag der Parkplatz günstig. Er wollte eine kranke Person besuchen und danach noch Erledigungen machen.  © MDR

Heinz beschließt, gegen das Bußgeld vorzugehen, und nimmt sich einen Anwalt. Die Stadt legt währenddessen aber noch eins drauf und berechnet ihm weitere Kosten. 326,85 Euro soll der Rentner insgesamt blechen.

Und Heinz scheint mit seinem Problem nicht allein zu sein. Er dokumentiert selbst, wie täglich mehrere Personen vermutlich unwissend in dem Parkverbot stehen. Auch eine Umfrage von "Voss & Team" zeigt, dass die meisten Autofahrer nichts von ihrem Fehlverhalten wissen.

"Beim Parken gilt eine sogenannte Nachschaupflicht", erklärt Jan Vorwerg, der Anwalt von Heinz. "Allerdings nach dem Bundesverwaltungsgericht nur, wenn ein konkreter Anlass ist." Den sieht der Jurist in diesem Fall nicht.

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Auch die Stadt Leipzig verweist darauf, dass der jeweilige Verkehrsteilnehmer sich über gegebenenfalls geltende Regelungen informieren muss. Sie räumt allerdings auch ein, dass die Beschilderung auf dem Parkplatz zu Missverständnissen führen kann.

Heinz hat Widerspruch eingelegt und den geforderten Geldbetrag nicht bezahlt.

Und auch die Stadt hat auf die Recherche von "Voss & Team" reagiert. Was die Verantwortlichen dazu sagen, seht Ihr am Dienstagabend um 20.15 Uhr im MDR oder im Anschluss in der Mediathek.

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