Silvesterkracher! Chemnitz verbietet Feuerwerk zum Jahreswechsel

Chemnitz - Die Stadt Chemnitz verschärft die Maßnahmen des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes und verbietet das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr.

Auch Silvesterraketen sind in Chemnitz zum Jahreswechsel verboten.  © Christophe Gateau/dpa

Dies geht aus einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt hervor, die am Montag veröffentlicht wird.

Wie die Stadt mitteilt, folgt nach dem bundesweiten Verkaufsverbot von Pyrotechnik nun in Chemnitz das Böllerverbot. Grund für die Maßnahmen sind die andauernden Corona-Pandemie und die hohen Zahlen an Infektionen im Stadtgebiet.

In der Silvesternacht dürfen auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen wie etwa einem Supermarktparkplatz keine Feuerwerkskörper mitgeführt oder abgebrannt werden. Erlaubt ist es hingegen, sogenanntes Tischfeuerwerk zu benutzen.

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Diese Allgemeinverfügung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 1. Januar 2021.

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Mit der neuen Allgemeinverfügung sollen vermeidbare Kontakte unterbunden und die ohnehin stark belasteten Kliniken entlastet werden, indem sie vor zusätzlichen Behandlungen wegen Feuerwerksverletzungen geschützt werden.

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