Bizarrer Rechtsstreit um Umweltauflagen: Wie viel Klärschlamm kann ein Wald ertragen?

Hoyerswerda - Darf man im ehemaligen Bergbaugelände einfach mal einen riesigen Wald abholzen und auf der Fläche klärschlammhaltigen Kompost ausbreiten? Das wirft das Sächsische Oberbergamt (OBA) dem Grundstückseigentümer vor und stoppte ihn. Der hingegen fühlt sich als Opfer der Behörden.

Waldbesitzer Holger Gehm will große Flächen aufforsten. Im rutschigen Braunkohlegebiet ist das nicht so einfach.  © Lutz Hentschel

Bereits 2003 hat Holger Gehm aus Laubusch etliche Hektar Wald auf einer Kippenfläche erworben, die er mit seiner Forstfirma bewirtschaften wollte. 

Wenig später erkannte der bundeseigene Bergbausanierer LMBV wegen des steigenden Grundwassers Handlungsbedarf auf einem großen Teil der Fläche.

Also ließ Gehm die LMBV zwischen 2009 und 2012 sanieren. Dabei wurden etwa 35.000 Hektar Wald gerodet und 450.000 Kubikmeter Waldboden entnommen. 

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Gehm: "Aber nicht von mir. Vertragsgemäß sollte mir das Gelände wiederaufgeforstet übergeben werden, doch ich erhielt nur eine Wüstenlandschaft." 

Der Kippenboden habe einen pH-Wert von 2,5 und sei für Bewuchs völlig ungeeignet.

Bei Gehms Forderungen nach Wiedergutmachung verhärteten sich die Fronten zwischen ihm, der LMBV und dem OBA. 

Viel Zeit verging, bis er sich jetzt zur Eigeninitiative entschloss und neuen Boden ankarren ließ, um neuen Wald anzupflanzen. Gehm: "Das ist bioorganischer Kompost, der Klärschlamm-Anteil völlig unbedenklich." Info: lmbv-geschaedigt.de

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Verstoß gegen das Bergrecht?

Auf dem kahlen Kippenboden begann er Kompost aufzuschütten - das wurde ihm nun untersagt.  © Lutz Hentschel

Das sieht das OBA anders. Oberberghauptmann Bernhard Cramer: "Die genannten Tätigkeiten verstoßen gegen das Bergrecht, da sie ungenehmigt erfolgten - sowie gegen bodenschutzrechtliche, abfallrechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften." Gehm wurde ein Zwangsgeld angedroht.

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