Dresdner Unternehmer gefrustet: Behörde stoppt Sauna-Vermietung

Dresden - Schikane oder berechtigte Maßnahme?

Das Spa-Resort "Landlust" an der Kesselsdorfer Straße ist offiziell geschlossen. Nur für Kunden, die den gesamten Spa-Bereich gemietet hatten, öffnete der Chef die Türen.  © Petra Hornig

Diese Frage stellt sich Klaus Schumann (69) gerade. Er betreibt das Spa Resort "Landlust" im Dresdner Westen und hat jetzt mächtig Ärger mit dem Ordnungsamt. Die Behörde sagt, er habe Corona-Schutzmaßnahmen nicht eingehalten. Schumann aber sieht sich ungerecht behandelt.

"Wir haben - wie alle anderen betroffenen Bereiche auch - seit November geschlossen", sagt er. "Keine Hotelgäste, kein offenes Spa. Aber wir haben die Möglichkeit, dass ein Haushalt den gesamt Spa-Bereich für vier Stunden für 130 Euro mieten kann."

Er kontrolliere selbst die Einhaltung der Regeln, lasse sich Ausweise zeigen, damit er sichergehen kann, dass es sich bei seinen Gästen auch nur um einen einzigen Haushalt handelt.

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Schumann mache dies, um wenigstens ein paar Einnahmen zu haben und seinen Mitarbeitern einen Zusatzverdienst zum Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Aber nun stand das Ordnungsamt vor der Tür. Trotz Einhaltung aller Hygienemaßnahmen muss Schumann den Betrieb einstellen.

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Derzeit kann hier niemand saunieren. Das Ordnungsamt hat den weiteren Betrieb untersagt.  © Petra Hornig
Klaus Schumann (69) versteht die Aufregung nicht. Er halte sich an die Corona-Schutzverordnung und sieht sich ungerecht behandelt.  © Petra Hornig
Assistentin Barbara Schneider (33) am Corona-gerecht ausgebauten Empfang.  © Petra Hornig

Begriff "rollende Sauna" im Amt nicht bekannt

Eine Sauna auf Rädern zu mieten und sie aufs eigene Grundstück stellen zu lassen, ist bisher nicht verboten.  © Petra Hornig

"Der Dienstleister bietet den Saunabetrieb gegen Bezahlung an. Somit ist dies als öffentliches Angebot zu bewerten und nach geltender Corona-Verordnung grundsätzlich verboten", heißt es als Begründung aus dem Gesundheitsamt.

"Aber warum dürfen dann Kollegen, die eine 'rollende Sauna' anbieten und die Sauna an verschiedene Kunden vermieten, weitermachen, und ich nicht? Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz", findet Schumann. Das Ordnungsamt verweist ebenfalls auf die geltende Schutzverordnung.

"Die aktuelle Fassung untersagt den Betrieb von Saunen und unterscheidet dabei nicht zwischen einem Betrieb für Mitglieder nur eines Hausstands oder einem Betrieb von Mitgliedern mehrerer Hausstände."

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Der Begriff "rollende Sauna" sei im Amt nicht bekannt. "Es gibt die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten", heißt es aus dem Rathaus. Schumann hat nun Beschwerde eingelegt und sich an den Oberbürgermeister gewandt.

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