Neue Quarantäne-Regeln in Dresden: Das müssen Corona-Infizierte und Kontakte jetzt wissen

Dresden - Die Stadt Dresden hat zum heutigen Samstag die Quarantäne-Bestimmung angepasst. Ab sofort müssen sich Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sowie die Betroffenen selbst noch eher isolieren.

Ärztin Yasmine Coressel (30) testet eine Frau auf das Coronavirus. Mittels negativem PCR-Test können positive Schnelltests entwertet werden.  © Thomas Türpe

Nun spielt es keine Rolle mehr, wie man auf das Coronavirus getestet wurde. Sobald der PCR-Test, der professionelle Schnelltest oder Laien-Antigenschnelltest unter Aufsicht einer fachkundigen Person durchgeführt wurde und ein positives Ergebnis angezeigt wird, gilt die sofortige Quarantäne und Meldepflicht an das städtische Gesundheitsamt. Auch Angehörige des Haushalts müssen neuerdings ohne weitere Tests in Quarantäne gehen.

Neu ist zudem, dass die Ergebnisse des Schnelltests mithilfe eines negativen PCR-Tests aufgehoben werden können. In diesem Fall gibt's nun keine Quarantäne mehr.

Vor dem Ende der Quarantäne werde "dringend empfohlen", einen Antigenschnelltest durchzuführen, um sicher zu sein, dass man nicht mehr ansteckend ist, erklärte die Stadtverwaltung.

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Die Unterteilung der Kontaktpersonen in zwei Kategorien entfällt ab sofort. "Von der Quarantäne ist man betroffen, sobald die Definition der 'engen Kontaktperson' zutrifft", so die Stadt.

Dies ist man nun, wenn man bei einem Abstand von maximal 1,5 Meter und ohne medizinische Maske zehn Minuten (anstatt bisher 15 Minuten) miteinander gesprochen hat.

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Das müssen Corona-Kontaktpersonen jetzt beachten

Im Dresdner Rathaus wurden neue Quarantäne-Regeln beschlossen.  © Thomas Türpe

Innerhalb der Quarantänezeit empfiehlt die Stadt Kontaktpersonen zudem, sich zweimal je Woche mit einem Antigentest zu testen, "um eine etwaige Infektion frühzeitig zu erkennen".

Für die Dauer der Quarantäne bis einschließlich eine Woche danach müssen die Isolierten zudem ein Symptom- und Kontakttagebuch führen, welches durch das Gesundheitsamt abgefragt werden könne.

Vor Beendigung der Quarantäne sollen enge Kontaktpersonen von Infizierten einen Antigen-Schnelltest durchführen. Für eine Woche nach Ende der Quarantäne sollten Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts reduziert werden.

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Von der Quarantäne ausgenommen werden können Kontaktpersonen aus Dresden, die in den vergangenen sechs Monaten mittels PCR-Test positiv getestet wurden, die vollständig geimpft sind oder aber zu einer beliebigen Zeit positiv getestet wurden und eine erste Impfstoffdosis erhalten haben. Die Ausnahme muss allerdings per E-Mail beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Die Ausnahmeregelung wird jedoch nicht gestattet, wenn der positive Fall mit "einer besorgniserregenden Virusvariante" (alle Varianten, außer die Britische) infiziert ist oder man in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa einem Pflege- oder Asylheim lebt.

Von der Quarantäne befreit, aber Symptome tauchen auf: So geht's weiter!

Sollten Kontaktpersonen, die von der Quarantänepflicht ausgenommen wurden, "Covid-19-typische Symptome" zeigen, müssen sich diese dann doch in Quarantäne begeben und zeitnah einen Test veranlassen.

Zudem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass weiterhin die seit 30. März geltenden Ausgangsbeschränkungen sowie Einschränkungen zum Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit gelten.

Damit diese Regeln aufgehoben werden, muss die Inzidenz in Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen.

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Aktuell beträgt die örtliche 7-Tages-Inzidenz allerdings 134,5 - Tendenz stagnierend.

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