Saftige Geldstrafen für illegale Boofer in der Sächsischen Schweiz

Sächsische Schweiz - Was einst die Domäne von Bergsteigern war, ist zu einem Volkssport ausgeartet.

Beliebtes Ziel bei Boofern: Die Sächsische Schweiz.  © Mike Jäger

Übernachten im Freien, sogenanntes Boofen, in der Sächsischen Schweiz erfreut sich größter Beliebtheit. 

Es ist allerdings nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt. Und im Sommer 2019 war es gänzlich untersagt. 

Wegen der massiven Waldbrände, die derlei Gäste im Nationalpark verursachten, wurde ein generelles Übernachtungsverbot verhängt. 

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Die Ranger stöberten dennoch zahlreiche Schläfer im Sandstein auf ...

Und eben die bekamen zum Teil saftige Ordnungsgelder aufgebrummt. Sechs Wanderer kämpften beim Amtsrichter in Pirna gestern um Milde. 

So Juliane W. (35), die mit ihrem Bruder in der unteren Boofe am Winterstein geweckt wurde. "Ich wusste vom Feuerverbot, aber nichts vom Übernachtungsverbot, da war auch nichts plakatiert", so die TV-Ausstatterin. 

Richter Jürgen Uhlig (63) billigte ihr zumindest Fahrlässigkeit zu und reduzierte ihre Strafe von 1250 auf 500 Euro.

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Unwissenheit schützt Boofer nicht vor Strafe

Amtsrichter Jürgen Uhlig (63) urteilte gestern gleich über sechs "Schwarzschläfer" in der Sächsischen Schweiz.  © Peter Schulze

Auch ein Ehepaar aus Thüringen muss statt 4 000 Euro "nur" noch 1600 Euro zahlen.

"Wir haben im Netz nach den verfügbaren Boofen geschaut", weinte Manja L. (45), die mit ihrem Mann (46) Stefan in der "Liebesboofe" am Winterstein aufgestöbert wurde.

"Auf den Seiten stand nichts vom Verbot, sonst wären wir ja nie da geblieben." Ihr Mann fügte hinzu: "Wir sind so oft hier, achten auf alle Vorschriften. Aber diese Verordnung kannten wir wirklich nicht."

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Weniger Glück hatten drei Berliner (27, 30, 32). Die schliefen nicht nur im Wald, sondern auch noch an einem Ort, wo es ohnehin verboten ist: am Riff am Carolafelsen! "Das ist fernab der Wanderwege", so ein Ranger im Gericht.

"Da hätte gar niemand sein dürfen."

Zwar argumentierte ihr Anwalt, dass derlei Verfügung nur Ortskundigen bekannt gemacht worden wäre, aber der Richter "passte" die Strafen lediglich den Einkommen der drei Wildschläfer an.

Sie zahlen nun zwischen 900 und 1500 Euro.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", gab Richter Uhlig den Wanderern noch mit auf den Weg. 

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