Nach Granaten-Eklat bei der Polizei: Hunderte Waffen nicht wie vorgesehen vernichtet!

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Jahren 274 Waffen trotz staatsanwaltschaftlicher Anordnungen nicht wie vorgesehen vernichtet worden.

Der Landtag lehnte einen Antrag auf Missbilligung von Innenministerin Tamara Zieschang (53, CDU) wegen des Umgangs mit den Ungereimtheiten bei der Asservatenverwaltung der Polizei ab. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das berichtete eine leitende Mitarbeiterin des Innenministeriums am Freitag im Innenausschuss des Landtags. Die Objekte befinden sich nun in der Vergleichswaffensammlung des Landeskriminalamts. "Wir sind in der Aufarbeitung", sagte Innenministerin Tamara Zieschang (53, CDU).

In der Sammlung befinden sich nach Angaben des Ministeriums insgesamt rund 5000 Waffen. Sie werden unter anderem zu Ausbildungszwecken aufbewahrt. Die Mitarbeiterin sagte, die Waffen seien dort sicher verwahrt, sie habe keine Sorge, dass Waffen verschwinden könnten.

Ein Vertreter des Justizministeriums sagte, man sei erst vor wenigen Tagen vom Innenministerium über den Sachverhalt informiert worden. Man habe den Generalstaatsanwalt eingeschaltet.

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Ziel der staatsanwaltschaftlichen Anordnungen sei es gewesen, die Waffen dem freien Verkehr zu entziehen. Mit der Aufnahme in die Vergleichswaffensammlung sei der Zweck nach einer ersten Einschätzung erfüllt worden. Dennoch müsse es eine Aufarbeitung geben. Es seien klare Regelungen zur Vorgehensweise nötig, sagte er.

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Prüfer beanstanden teils gravierende Sicherheitsmängel

Der Landesrechnungshof hatte zuvor erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Mehrere Abgeordnete zeigten sich verwundert über die neuen Informationen. Die Vorfälle zeigten, dass die Aufsicht über die Einhaltung geltender Vorschriften nicht richtig funktioniere, sagte Rüdiger Erben (56, SPD).

Die Angelegenheit reiht sich ein in eine Reihe von Mängeln in der Asservatenverwaltung. Zunächst hatte der Landesrechnungshof erhebliche Fehler bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt.

Die Prüfer bemängelten teils gravierende Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen und mahnten eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.

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In den vergangenen Wochen waren unter anderem eine Stabhandgranatenattrappe und eine nicht ordnungsgemäß vernichtete Maschinenpistole in den Blick geraten. Zudem wurden bei einem Polizisten im Harz zuletzt mehrere Beweismittel festgestellt, die dieser privat auf seinem Grundstück aufbewahrt haben soll.

Weiterhin war bekannt geworden, dass aus der Asservatenkammer im Polizeirevier Salzlandkreis rund 13.000 Euro verschwunden sind.

Beamter bewahrte Granate privat auf

Gegen den Polizisten, der eine Stabhandgranatenattrappe privat aufbewahrte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Symbolbild)  © Carsten Rehder/dpa

Die Stabhandgranatenattrappe war am Freitag im Innenausschuss erneut Thema. Dabei ging es unter anderem darum, warum der Gegenstand nicht wie geplant vernichtet wurde und wie es dazu kommen konnte, dass ein Polizist diese privat in seinem Auto aufbewahrte.

Landespolizeidirektor Mario Schwan sagte, es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert. Weitere Details zu den Ermittlungen sollten im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

Zu Beginn der Sitzung hatte Zieschang die Polizei in Sachsen-Anhalt in die Pflicht genommen. "Asservate sind sorgfältig aufzubewahren", sagte die CDU-Politikerin. Wenn die Polizei Asservate nicht ordnungsgemäß aufbewahre, würde sie ihre eigene Ermittlungsarbeit konterkarieren, so Zieschang.

Nur wenn man die Beweismittel gerichtsverwertbar verwahre, könnten Beschuldigte angeklagt und letztlich auch verurteilt werden. Die Opposition im Landtag zieht die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Betracht.

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Das Innenministerium hat bereits eine Überprüfung der Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung angekündigt. Eine Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Beweismitteln erarbeiten. Ziel ist am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Landespolizei.

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