Nach Dauerzoff: Sachsen plant ein Kopfnoten-Gesetz

Dresden - Nach viel juristischem Hin- und Her will die Staatsregierung den Dauerstreit um Kopfnoten an Schulen beenden. Die Bewertung sozialer Kompetenzen soll rechtssicher extra im Schulgesetz geregelt werden.
In Sachsen wird schon länger über Kopfnoten an Schulen gestritten. Jetzt sollen sie gesetzlich klar geregelt werden.  © dpa/picture-alliance/ gms

Zuvor hatte zum Beispiel das Verwaltungsgericht Dresden Kopfnoten für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Oberschüler, der seine Chance auf eine Lehrstelle verringert sah (TAG24 berichtete). 

Die Richter hatten moniert, dass eine entsprechende Regelung im Schulgesetz fehle. Eine Verordnung reiche nicht. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen steht noch aus. Kultusminister Christian Piwarz (44, CDU) selbst hatte das OVG um eine grundsätzliche Klärung gebeten.

Unabhängig davon soll es nun eine rechtssichere Regelung für die Bewertung von Fleiß, Betragen oder Mitarbeit geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde zur Anhörung freigegeben. 

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Piwarz: "Wir bleiben dabei, die Kopfnoten sind eine gute Rückmeldung für Schüler und Eltern. Näheres wird in den Schulordnungen geregelt."

Bei Bewertung der sozialen Kompetenzen durch Noten sollen diese durch eine verbale Einschätzung ergänzt werden, so das Ministerium. 

Das Festhalten an den Kopfnoten steht auch im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD - die CDU hatte dafür getrommelt. 

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Viele Schüler können sich mit ihren Kopfnoten nicht anfreunden, befürchten Nachteile. Auch der Landesschülerrat ist dagegen.  © dpa/Friso Gentsch

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Kultusminister Christian Piwarz (44, CDU) hält die Einschätzung der sozialen Kompetenzen von Schülern für zwingend notwendig.  © dpa/Sebastian Kahnert

Die Schulbesuchspflicht an Sachsens Grundschulen bleibt weiter ausgesetzt. 

Heißt: Die Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind zu Hause oder in der Schule lernt. Aber: Ein Wechselmodell ist nicht möglich.

Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden und die Schule entsprechend informieren. 

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Darauf weist das Kultusministerium hin. Hintergrund der Regelung war die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts (TAG24 berichtete). 

An den Grundschulen bleibt es zudem bei der strengen Gruppentrennung und der verpflichtenden täglichen Gesundheitsbescheinigung. 

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