Bußgeld bis zu 1500 Euro: Was ist am 1. Mai erlaubt und was verboten?

Von Martin Oversohl

Stuttgart - Der 1. Mai ist durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geschützt. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz – und gerade in Baden-Württemberg nimmt man den Feiertagsschutz ernst: Das Landesgesetz gilt als streng. Es regelt genau, was an diesem Tag erlaubt ist – und was nicht.

1. Schlafen, Faulenzen, Nichtstun

Am "Tag der Arbeit" können die meisten Deutschen länger liegen bleiben. (Symbolfoto)  © picture alliance / dpa

Das Offensichtlichste zuerst: Der 1. Mai ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag und grundsätzlich ein arbeitsfreier Tag. Wer also einfach liegen bleiben will, macht alles richtig.

Das Gesetz schützt die Feiertagsruhe ausdrücklich – und meint das durchaus ernst.

Genießen ist Pflicht, zumindest dem Geist nach.

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2. Wandern, Radfahren, Ausflug machen

Spazieren gehen, Wandern oder ein Ausflug in den Schwarzwald sind am 1. Mai geradezu ideal. Neckartal, Schwäbische Alb oder Bodensee locken ohne jede Einschränkung.

Auch Joggen, Radfahren oder Kicken im Garten sind problemlos erlaubt – solange niemand dadurch belastet wird.

Lautstarke öffentliche Sportevents mit Lautsprechern und großem Publikum können aber genehmigungspflichtig sein oder unzulässig werden, wenn sie die Feiertagsruhe stören; Vereine sollten Ort und Uhrzeit genau prüfen.

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Zahlreiche Menschen gehen am 1. Mai spazieren oder wandern. (Symbolfoto)  © Thomas Warnack/dpa

3. Demonstrieren

Der 1. Mai ist auch im Südwesten der klassische Tag der Kundgebungen. Traditionell ist er der Tag im Jahr, um sich bei Demonstrationen und Kundgebungen für die Rechte der Arbeitenden einzusetzen. Das ist ausdrücklich erwünscht und gehört zum Wesen des Tages.

Wer also mit einem Transparent durch die Innenstadt zieht und für bessere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten demonstriert, bewegt sich im Zentrum der Feiertagstradition – und darf dabei sogar ziemlich laut sein.

4. Grillen

Grillen selbst ist erlaubt. Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet "öffentlich bemerkbare Arbeiten", wenn sie die Ruhe stören. Eine Bratwurst auf dem eigenen Grill fällt nicht darunter. Musik, Dauerbeschallung oder eine Gartenparty, die bis in die Nacht geht, können dagegen zum Problem werden. In Baden-Württemberg ist Rücksicht mehr als Höflichkeit – sie folgt klaren Regeln.

Die Grenze liegt oft genau da, wo der Krach die Hecken durchdringt.

5. Gartenarbeit und Heimwerken

Leichte Gartenarbeiten sind erlaubt, sofern sie öffentlich nicht auffallen und – laut Gesetz – "von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden". Das gilt auch für das Zurückschneiden von Sträuchern, Unkrautjäten, Umgraben im Garten und Düngen.

Was hingegen nicht geht: Rasenmäher mit Motor, Kettensäge oder Laubbläser. Das gilt in der Regel auch für Heimwerkerarbeiten – Bohren, Hämmern und Sägen sind ebenfalls tabu. 

6. Tanzen

Baden-Württemberg gilt insgesamt als streng beim Feiertagsschutz, am 1. Mai darf trotzdem getanzt und gefeiert werden. (Symbolfoto)  © Fabian Sommer/dpa

Hier zeigt sich eine Besonderheit: Für den 1. Mai gelten in Baden-Württemberg keine Tanzverbote, wie sie an sogenannten stillen Feiertagen bestehen.

Unabhängig davon können für größere Veranstaltungen wie üblich Genehmigungen erforderlich sein – entscheidend ist dabei aber nicht der Feiertag selbst.

7. Einkaufen

An gesetzlichen Feiertagen wie dem 1. Mai dürfen die meisten Geschäfte nicht öffnen – aber es gibt Ausnahmen: Tankstellen, Kioske, Apotheken und Bäckereien.

Restaurants dürfen ohnehin den ganzen Tag geöffnet haben.

Und wenn man es doch macht?

Auch da gibt es natürlich eine Passage im Gesetz. Demnach droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1500 Euro, wenn man das Risiko eingeht und trotz Feiertagsruhe den Rasen mäht, den Baum fällt oder zur Gartenparty einlädt.

Die Ausnahme: "Unaufschiebbare Arbeiten zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse" dürfen laut Gesetz an Feiertagen ausgeführt werden. Dazu gehört etwa ein Umzug, wenn zum 2. Mai eine neue Arbeitsstelle angetreten werden muss und es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, an einem anderen Tag umzuziehen.

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