Landtag beschließt: Hier könnt Ihr in Baden-Württemberg nun rund um die Uhr einkaufen
Von David Nau
Stuttgart - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen im Südwesten künftig rund um die Uhr in sogenannten Mini-Supermärkten ohne Personal einkaufen können.
Eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes will der Landtag heute verabschieden.
Das Gesetz sieht vor, dass vollautomatisierte Mini-Supermärkte, in denen kein Personal arbeitet, auch an Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr öffnen dürfen. Bislang müssen die Läden an diesen Tagen offiziell geschlossen bleiben.
In dem Gesetz gibt es zudem die Vorgabe, dass die Läden maximal 150 Quadratmeter Verkaufsfläche haben dürfen und nur Waren des täglichen Gebrauchs anbieten dürfen, also etwa Lebensmittel oder Hygieneartikel.
Vier Feiertage bilden die Ausnahme
Einige kleine Ausnahmen soll es allerdings auch weiter geben: An vier christlichen Feiertagen - am ersten Weihnachtstag, an Karfreitag, am Ostersonntag sowie am Pfingstsonntag - müssen die Mini-Supermärkte weiter geschlossen bleiben.
Zudem können Gemeinden die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen einschränken, um etwa einen ungestörten Gottesdienstablauf zu ermöglichen, wie es im Gesetz heißt. Allerdings muss eine Öffnung von mindestens acht Stunden am Stück erlaubt werden.
Damit die Läden künftig rund um die Uhr öffnen dürfen, müssen die Betreiber an Sonntagen und Feiertagen dafür sorgen, dass keine Mitarbeiter in den Verkaufsstellen arbeiten. Es darf also beispielsweise keine Ware nachgefüllt werden, wenn etwas fehlt, darf das erst am Montag wieder aufgefüllt werden. Einzige Ausnahme: Frische Backwaren dürfen auch sonntags aufgefüllt werden.
Nach einer Schätzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gibt es im Südwesten rund 180 solcher Mini-Supermärkte. Die meisten davon befinden sich der Analyse zufolge im ländlichen Raum und helfen bei der Nahversorgung.
Titelfoto: Markus Lenhardt/dpa
