Strengere Regeln für Raucher: Das gilt bald im Südwesten
Stuttgart - Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg auf spürbar strengere Regeln einstellen. Der Landtag will am Mittwoch eine Reform des Nichtraucherschutzgesetzes beschließen. Die neuen Regeln sollen in wenigen Monaten in Kraft treten.
Vorgesehen sind Rauchverbote an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Wo ist Rauchen künftig zusätzlich verboten?
Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben.
Was ist mit E-Zigaretten?
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die Regeln - und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird.
Als Grund wird in dem Gesetzentwurf genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.
Warum sind Bierzelte von der neuen Regel ausgenommen?
Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauch- und Dampfverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.
Welche Strafen drohen Rauchern?
Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetzentwurf zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig.
Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln, etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.
Wie viele Menschen rauchen im Südwesten noch?
Der Anteil der Rauchenden geht zwar tendenziell zurück, aber immer noch raucht etwa jede fünfte Person im Alter ab 15 Jahren. Laut Statistikportal lag die Raucherquote in Baden-Württemberg 2021 bei 17,4 Prozent. Demnach rauchten 18,7 Prozent der Männer und 11,8 Prozent der Frauen regelmäßig. Die Anteile sind aber rückläufig (2017 Männer: 21,9 Prozent, Frauen: 15,5 Prozent).
Laut Statistikportal resultiert der Rückgang nicht daraus, dass mehr Menschen mit dem Rauchen aufhören, sondern immer weniger beginnen.
Titelfoto: /dpa | Bernd Weißbrod

