Überwachung in der Öffentlichkeit: Südwesten lockert die Regeln

Von Nico Pointner

Stuttgart - Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen und gibt damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung an die Hand. Denn: Bislang durften im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung wird nun aufgehoben.

Es gibt gelockerte Spielregeln für die Überwachung des öffentlichen Raums im Ländle.
Es gibt gelockerte Spielregeln für die Überwachung des öffentlichen Raums im Ländle.  © Uwe Anspach/dpa

"Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz", sagte Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Videoüberwachung darf nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden. Zudem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert.

Mit den neuen Regeln könnten Kommunen "an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern", so Strobl. Man traue den Kommunen zu, dass sie Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekomme.

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Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören etwa technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.

Wie die Stadt Tübingen die neuen Regeln nutzen will

Boris Palmer (53), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, macht sich so seine Gedanken ums Thema Sicherheit.
Boris Palmer (53), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, macht sich so seine Gedanken ums Thema Sicherheit.  © Christoph Schmidt/dpa

Nun können etwa Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelagert wird. Auch Wertstoffhöfe könnten gefilmt werden, um den Diebstahl von Kupfer zu bekämpfen.

Die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten sei von der Gesetzesänderung nicht betroffen, die werde im Polizeigesetz geregelt, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums.

Die Stadt Tübingen kündigte nach dem Beschluss an, die neue Regelung nutzen zu wollen. Die Stadtverwaltung wolle eine Videoüberwachung am Europaplatz
auf den Weg bringen, um die Sicherheit am Tübinger Busbahnhof zu verbessern, teilte die Verwaltung mit.

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"Ziel ist es, Straftaten zu verhindern oder leichter aufzuklären und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden
für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen."

Teile das Regierungspräsidium Tübingen die
Auffassung der Stadt, dass der Videoschutz an dem Platz zulässig ist, werde man dort sechs Kameras installieren, so Oberbürgermeister Boris Palmer (53).

Titelfoto: Bildmontage: Uwe Anspach/dpa, Christoph Schmidt/dpa

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