Von David Nau
Stuttgart - Am 1. Juni ist im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Das sieht etwa zusätzliche Rauchverbote an Orten vor.
Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden.
In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr, auch Raucherzimmer in Behörden sind tabu.
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln - und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird.
In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.
Welche Strafen drohen Rauchern?
Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig.
Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.
Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Betreiber betroffener Einrichtungen zuständig. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma ist man dem Gesetz schon zuvorgekommen. Dort ist einem Sprecher zufolge bereits seit Anfang März Rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen nach Angaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) alle Haltestellen von Anfang Juni an mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein.
In den Stuttgarter Freibäder haben die Betreiber Raucherzonen eingerichtet, ebenso in den Freibädern in Karlsruhe.