Neue Verbote für Raucher: Das gilt ab Juni im Südwesten

Von David Nau

Stuttgart - Wer raucht, muss sich in Baden-Württemberg bald an strengere Regeln halten. Ab dem 1. Juni gilt im Südwesten ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Darauf müssen Raucherinnen und Raucher ab dem 1. Juni achten: 

Wo ist Rauchen künftig zusätzlich verboten?

Ab Juni wird Rauchen an vielen Orten im Südwesten richtig teuer.  © Haypp/Haypp/obs

Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden.

In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden.

Auf Schulhöfen soll es dagegen keine Raucherzonen mehr geben, auch Raucherzimmer in Behörden sind dann tabu.

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Was ist mit E-Zigaretten?

Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln – und zwar auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

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Gibt es Ausnahmen?

Das Rauchverbot im Südwesten beinhaltet auch Ausnahmeregelungen.  © Anna Ross/dpa

Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird.

In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.

Welche Strafen drohen Rauchern?

Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln, etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.

Wie viele Menschen rauchen im Südwesten noch?

Der Anteil der Rauchenden geht zwar tendenziell zurück, aber immer noch raucht etwa jede fünfte Person im Alter ab 15 Jahren. Laut Statistikportal lag die Raucherquote in Baden-Württemberg 2021 bei 17,4 Prozent. Der Anteil von Rauchern ist aber rückläufig, 2017 waren es noch 21,2 Prozent. Laut Statistikportal resultiert der Rückgang nicht daraus, dass mehr Menschen mit dem Rauchen aufhören, sondern dass immer weniger beginnen.

In Baden-Württemberg ist den Angaben zufolge mehr als jeder zehnte Todesfall auf Rauchen zurückzuführen.

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