Mannheim - Die Swingerparty im Mannheimer Rathaus soll nun doch Konsequenzen haben. Der OB fordert von Stadtrat Julien Ferrat (35) 750 Euro Strafe.
Oberbürgermeister Christian Specht (60, CDU) wirft Ferrat einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung vor, wonach Gemeinderatsmitglieder die ihnen übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst führen müssen.
Eine Swingerparty im Rathaus verstößt Spechts Ansicht nach gegen die Gemeindeordnung und das Rathaus wurde zudem für sexuelle Handlungen zweckentfremdet.
Julien Ferrat von der Wählervereinigung "Die Mannheimer" denkt nicht daran, die Strafe zu bezahlen. "Ich zahle gar nix", erklärte der Stadtrat.
Julien Ferrat, der in Mannheim ein Swingerparadies schaffen möchte, hält seine Swingerparty im Rathaus durch die Gemeindeordnung gedeckt. In einer Pressemitteilung schreibt er: "uneigennützig und verantwortungsbewusst gehandelt" zu haben.
Swingerparty im Rathaus sorgt für Streit
"Die am 28. August 2026 durchgeführte Veranstaltung hat mir finanziell nicht genützt, sondern finanziell geschadet. Die Herstellung des Schilds 'Swingerparty im Rathaus 2026’ hat 11,96 € gekostet. Die schwarze Decke hat 16,00 € gekostet. Die Luftmatratze hat 89,99 € gekostet. Die genannten Utensilien wurden bei eBay für einen guten Zweck versteigert", erklärt Ferrat in einer Stellungnahme an Oberbürgermeister Specht.
Die Utensilien, die bei der Charity-Aktion für 150,50 Euro versteigert wurden, seien von "großem persönlichen Wert" gewesen und der AIDS-Hilfe zugutegekommen.
Außerdem sehe Ferrat, dass in der "Veranstaltung mit großem Praxisbezug, wertvolle Erkenntnisse zur konkreten Ausgestaltung des geforderten FKK-Swinger-Paradieses gewonnen werden konnten".
An der Swingerparty haben demnach zwei Frauen und sieben Männer teilgenommen. Unter den Teilnehmern war auch ein Bezirksbeirat der AfD.
Der Gemeinderat wird am 8. Oktober entscheiden, ob tatsächlich ein Ordnungsgeld gegen Stadtrat Ferrat verhängt wird. Ferrat ist entschlossen, die Strafe nicht zu zahlen: "Notfalls ziehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Einen rechtswidrigen Vermögensschaden werde ich nicht hinnehmen."