Waffenverbot im Südwesten ausgeweitet: Diese Regeln gelten ab sofort

Von Christian Böhmer

Stuttgart - In Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg dürfen keine Messer oder andere Waffen mehr getragen werden. Eine entsprechende Verordnung wurde am Dienstag vom Ministerrat beschlossen und ist ab sofort gültig.

Betroffen von dem Bann sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes, also Schusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. (Symbolfoto)
Betroffen von dem Bann sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes, also Schusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. (Symbolfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

"Das Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen", erklärte Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) laut einer Mitteilung.

"Jede Waffe und jedes Messer weniger ist ein Sicherheitsgewinn." Das Vorgehen Strobls war bereits im April bekannt geworden.

Die Verordnung regelt das Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg. Ausgenommen davon sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind.

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Ausnahmen gibt es auch für Menschen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Sport-Ausübung bei sich tragen.

Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte können an bestimmten öffentlichen Orten Verbotszonen mit "allgemeingültigen Messerverboten" einrichten.

Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei im Südwesten im Nahverkehr nach früheren Angaben 222 Messerangriffe. Die Zahl der Fälle stieg seit Beginn der Erfassung 2022 um 16,8 Prozent.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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