Bayern zahlt Bauern Millionen für Blühstreifen: Förderung pro Hektar steigt

Von Marco Hadem

München - Wer entlang von Feldern spazieren geht, kann sie auch in Bayern sehen: Gewässerrandstreifen. Knapp fünf Meter breit helfen sie nicht nur den Insekten. Das lässt der Freistaat sich einiges kosten.

Zur Förderung von Landwirten für die Einrichtung von tierfreundlichen Gewässerrandstreifen hat der Freistaat Bayern bereits rund fünf Millionen Euro ausbezahlt.
Zur Förderung von Landwirten für die Einrichtung von tierfreundlichen Gewässerrandstreifen hat der Freistaat Bayern bereits rund fünf Millionen Euro ausbezahlt.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Bereits rund fünf Millionen Euro wurden zur Förderung von Landwirten für die Einrichtung der Blühstreifen ausbezahlt. Dies teilte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

"Entlang unserer Gewässer sollen blühende Bänder entstehen, die sich als Lebensadern für Tiere und Pflanzen durch Bayern ziehen. Das schafft ökologisch funktionsfähige Fließgewässer und Auen sowie eine noch bessere Vernetzung der Lebensräume", sagte Umweltminister Thorsten Glauber (54, Freie Wähler). Gewässerrandstreifen seien ein großer Schritt zu mehr Artenvielfalt und Gewässerschutz.

Die Umsetzung erfolgt in enger Partnerschaft mit den Landnutzern - was in der Regel Landwirte sind.

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Mit der Aktualisierung der entsprechenden Richtlinie wird die Förderung zum 8. Mai von 500 Euro pro Hektar auf 675 Euro pro Hektar erhöht, teilte das Ministerium mit. Insgesamt hätten rund 14.000 landwirtschaftliche Betriebe von den Ausgleichszahlungen profitiert.

Die Erhöhung bedeute einen Anstieg der jährlichen Zahlungen von rund 1,3 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro.

Gewässerrandstreifen haben wichtige Funktion

Thorsten Glauber (54, Freie Wähler), bayerischer Umweltminister.
Thorsten Glauber (54, Freie Wähler), bayerischer Umweltminister.  © Peter Kneffel/dpa

Gewässerrandstreifen wurden in Bayern auf Grundlage des "Volksbegehren Plus" entlang der Flüsse, Bäche und stehenden Gewässer im Einvernehmen mit der Landwirtschaft eingeführt, um das Grundwasser und die Oberflächengewässer besser zu schützen. Auf einer Breite von fünf Metern dürfen diese nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden.

Gewässerrandstreifen prägen das Landschaftsbild und haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz. Sie sind Puffer gegen Stoffeinträge wie etwa Pflanzenschutzmittel, die Bauern auf ihren Feldern verteilten, bieten Schutz vor Abschwemmungen und können artenreiche Lebensräume begründen.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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