Wildcampen in den Bergen: So viel Bußgeld droht

Von Anne-Sophie Schuhwerk

Bad Hindelang - Der Schrecksee liegt auf rund 1800 Metern Höhe und befindet sich im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Bis vor wenigen Jahren war er kaum bekannt. Durch die sozialen Medien wurde er aber zur Berühmtheit und damit zum Hotspot für Wildcamper, wie das Landratsamt Oberallgäu bestätigt.

Das Ostrachtal in Bad Hindelang im Allgäu ist Ausgangspunkt zahlreicher Wanderungen. Auch der Schrecksee ist von hier aus zu erreichen.
Das Ostrachtal in Bad Hindelang im Allgäu ist Ausgangspunkt zahlreicher Wanderungen. Auch der Schrecksee ist von hier aus zu erreichen.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Betreten der Natur ist laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz zwar jedermann gestattet, das Zelten oder Campieren außerhalb ausgewiesener Plätze jedoch nicht. Seit Jahren überwacht das Landratsamt gemeinsam mit der Polizei daher den Schrecksee sowie weitere Hotspots im Naturschutzgebiet.

"Wer sich trotz Aufklärung und Hinweisschildern nicht an die Regelungen hält, muss damit rechnen, dass dies konsequent geahndet wird", teilt ein Sprecher des Landratsamts Oberallgäu mit.

37 Camper sind im vergangenen Jahr angezeigt worden. Seit 2022 steigt die Zahl der Verstöße. Bis etwa Mitte Juli dieses Jahres verzeichnet die Behörde 13 Verstöße.

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Mühsame Aufstiege muss die Polizei bei ihren Einsätzen am Schrecksee nicht immer auf sich nehmen. "Gerade an dieser Stelle kontrollieren wir oft via Drohne", teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West mit.

Polizei mahnt: Zahl der Wildcamper im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen steigt

Bußgeld fürs Wildcampen: Auch Fotos online können teuer werden

Ein Zelt mitten in der Natur aufschlagen? Wildcampen ist in den Naturschutzparks Bayerns verboten.
Ein Zelt mitten in der Natur aufschlagen? Wildcampen ist in den Naturschutzparks Bayerns verboten.  © Florian Schuh/dpa

Wird ein Wildcamper erwischt, droht im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen in der Regel ein Bußgeld. Die Höhe variiert bayernweit von Landkreis zu Landkreis - ob der Wildcamper angezeigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Im Oberallgäu liegt die Bußgeldhöhe laut Landratsamt bei 400 Euro für Wildcampen und 120 Euro für unerlaubtes Parken im Schutzgebiet.

Auch im Nationalpark Berchtesgaden ist das Problem des Wildcampens bekannt. "Im aktuellen Jahr 2025 wurden vom Nationalpark bislang 21 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Nationalparkverordnung an das Landratsamt - zuständig als untere Naturschutzbehörde - weitergeleitet", teilt eine Sprecherin mit.

Bilder auf sozialen Medien, auf denen sich Menschen in einem Gumpen am Königsbach-Wasserfall ablichten ließen, sorgten in der Vergangenheit dafür, dass der gesperrte Bereich nahezu überlaufen wurde. Die Nationalparkverwaltung beschäftigt seit 2022 deshalb eine digitale Rangerin.

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Sie behält nicht nur einschlägige Tourenportale, sondern auch die Posts von Influencern im Auge und erstattet gegebenenfalls Anzeige.

Titelfoto: Bildmontage: Karl-Josef Hildenbrand/dpa, Florian Schuh/dpa

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