Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin teilte mit, dass die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft vorerst nicht mit ihrem Neubauprojekt im Berliner Ilsekiez beginnen darf.
Geplant sind elf Neubauten mit insgesamt 237 Wohnungen, dazu eine Kita und Gewerbeeinheiten – dringend benötigter Wohnraum in der Hauptstadt.
Doch bevor die Bagger anrollen, sollte zunächst das Baufeld freigemacht werden. Dafür hatte die Senatsverwaltung Mitte Februar eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt: Die Vegetation durfte bis zum 28. Februar entfernt werden, selbst wenn dabei wichtige Nahrungshabitate des Haussperlings und der Zwergfledermaus zerstört würden.
Gegen diese Genehmigung klagte jedoch der Naturschutzverband BUND Berlin e.V. – und bekam im Eilverfahren Rückenwind. Die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Antrag der Wohnungsbaugesellschaft ab, die Ausnahme sofort vollziehen zu dürfen.
Begründung: Die Genehmigung ist voraussichtlich rechtswidrig. Zwar sei der Wohnungsbau ein "hochrangiges öffentliches Interesse", doch Artenschutz lässt nur Ausnahmen zu, wenn der Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht gefährdet wird. Genau das sei nicht ausreichend geprüft worden. Ob Spatz und Fledermaus langfristig Schaden nehmen, bleibt unklar.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden – bis dahin haben die tierischen Anwohner im Ilsekiez die Oberhand.