Anklage gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger erhoben

Von Marion van der Kraats und Anna Ringle

Berlin - Nach langen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger (64), erhoben.

Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB, im Januar beim Prozess am Landgericht Berlin. (Archivbild)  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Behörde wirft ihr im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal unter anderem Untreue vor, hieß es in einer Mitteilung.

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. "Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften", teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur mit.

2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Sender-Spitze auf.

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Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Schlesinger, die Vorwürfe zurückwies, musste gehen. Die Geschäftsleitung wurde ausgewechselt. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft geht es bei den Vorwürfen im Kern um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen.

Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

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RBB-Skandal erschütterte öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Im Rechtsstreit zwischen dem RBB und seiner früheren Intendantin Schlesinger ist das letzte Wort nicht gesprochen.  © Jens Kalaene/dpa

Der Sender-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen.

Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.

Seit der Entlassung Schlesingers streiten die 64-Jährige und der RBB schon länger um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche.

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Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg - aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein.

Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen.

Erstmeldung um 12.06 Uhr, zuletzt aktualisiert um 12.26 Uhr.

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