Chefgärtner vom Tropical Islands soll 28 Katzen erschossen und stolz auf Facebook gepostet haben

Berlin - Der Chefgärtner vom Tropical Islands brüstet sich in einem Facebook-Beitrag damit, 28 Katzen in den 'Katzenhimmel" befördert zu haben. Das wurde ihm jetzt zum Verhängnis.

Der Chefgärtner vom Tropical Islands hat sich bei Facebook als Katzenkiller geoutet und einen Shitstorm ausgelöst, der seinen Arbeitgeber unter Druck gesetzt hat. (Symbolfoto)
Der Chefgärtner vom Tropical Islands hat sich bei Facebook als Katzenkiller geoutet und einen Shitstorm ausgelöst, der seinen Arbeitgeber unter Druck gesetzt hat. (Symbolfoto)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa, Julian Stratenschulte/dpa (Bildmontage)

Eigentlich steht das Tropical Islands in Krausnick (Dahme-Spreewald) bei Berlin für Erholung und Spaß und zieht insbesondere Familien an. Nun ist das Unternehmen jedoch ungewollt in die Schlagzeilen geraten.

Wie B.Z. berichtet, hat sich nämlich der mittlerweile ehemalige Chefgärtner des Erholungs-Resorts, Bernd G., in einem Beitrag bei Facebook als Katzenhasser geoutet.

Auf der Seite der "Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen" schrieb der Hobbyjäger unter anderem, dass er in diesem Jahr bereits 28 Katzen in den Katzenhimmel befördert habe und erntete einen gewaltigen Shitstorm.

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Der Druck wurde schließlich so groß, dass sich auch sein Arbeitgeber für dessen Verhalten entschuldigte, obwohl der Katzenkiller nur in seiner Freizeit Jagd auf Miezen macht, und ihn schließlich von der Arbeit freistellte. 

Man bedauere das Verhalten des Mitarbeiters sehr und bitte ausdrücklich um Entschuldigung, heißt es in einem Statement seitens des Unternehmens.

Brandenburger Jagdgesetz erlaubt das Schießen von streunenden Katzen und Hunden

Die traurige Wahrheit dahinter ist jedoch, dass es Jägern in Brandenburg nach dem geltenden Jagdrecht gestattet ist, frei laufende Katzen und auch Hunde zu erschießen. "Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten. Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der führenden Person und als streunend Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen werden. Diese Befugnis gilt nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind (Abschnitt 7, § 40, Abs. 2 Jagdgesetz für das Land Brandenburg).

Insofern war das Vorgehen G.s nicht einmal strafbar, jedoch hätte er sich lieber nicht öffentlich damit brüsten sollen, denn das wurde ihm jetzt schließlich zum Verhängnis. Ein familienfreundliches Unternehmen wie Tropical Islands kann sich nämlich keinen Katzenkiller in den eigenen Reihen leisten.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa, Julian Stratenschulte/dpa (Bildmontage)

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