Bundespolizei verbietet an vier Berliner Bahnhöfen Schraubenzieher, Teppichmesser, Spielzeugpistolen
Berlin - An diesem Wochenende gilt an vier Berliner Bahnhöfen ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, darunter fallen auch Teppichmesser und Schraubendreher.
Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten ist.
Dieses Verbot gilt für die beiden kommenden Nächte zu Samstag und zu Sonntag von jeweils 20 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Betroffen davon sind vier Berliner Bahnhöfe: Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Ausgenommen sind die dortigen Bereiche der U-Bahnhöfe.
Demnach dürfen in dieser Zeit keine Waffen (auch keine Spielzeugwaffen), keine Scheren und Schraubendreher über 6 Zentimeter Länge, keine Pfeffersprays, keine Schlaggegenstände (z. B. Baseball- und Softballschläger) mitgeführt werden.
Die Polizei hat stichprobenartige Kontrollen angekündigt, um das Mitnahmeverbot durchzusetzen. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen, wie Handwerker oder Köche, die die Gegenstände für ihre Arbeit benötigen, können Ausnahmen gemacht werden.
Über Twitter informierte die Bundespolizei über das Mitführverbot
Die Allgemeinverfügung geht weiter als das geltende Waffengesetz
Begründet wird das Verbot damit, dass es vor allem an den Wochenenden in diesem Zeitraum zu Gewalttaten kam, wie polizeiliche Statistiken ergeben haben.
Dass die Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz für das Mitnahmeverbot ausgewählt wurden, liegt daran, dass sich hier die meisten Gewalttaten mit gefährlichen Gegenständen ereignen würden.
Das habe die Bundespolizei in einem Jahresvergleich der Berliner Bahnhöfe festgestellt, betonte aber zeitgleich, dass es bei dem Verbot nicht darum gehe, die Bahnhöfe als besonders gefährlich auszuweisen, sondern darum, diese sicherer zu machen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Alltagsgegenstände, die nicht vom Waffengesetz erfasst sind, bei unsachgemäßem Einsatz als Stich- oder Schlaggegenstand genutzt werden und erhebliche Verletzungen verursachen können, weshalb die Allgemeinverfügung notwendig sei.
Titelfoto: Kirsten Neumann/dpa-tmn, David Goldman/AP/dpa (Bildmontage)