Polizei registriert über 14.000 Corona-Betrugsfälle in Berlin

Berlin - Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Berlin mehr als 14.000 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Testzentren oder Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden.

Die Berliner Polizei rückte wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug in Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen in der Vergangenheit immer wieder zu Durchsuchungen aus. (Archivbild)
Die Berliner Polizei rückte wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug in Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen in der Vergangenheit immer wieder zu Durchsuchungen aus. (Archivbild)  © Paul Zinken/dpa

Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Bearbeitet werden die Fälle von der Ermittlungsgruppe Corona beim Landeskriminalamt (LKA).

Mehr als 10.000 Verfahren habe diese bislang abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben, hieß es. In vielen Fällen habe diese Haftbefehle erwirkt und mehrere Millionen Euro gesichert, die durch Betrügereien zu Unrecht erlangt worden seien.

Noch immer bekommt die Ermittlungsgruppe nach eigenen Angaben etwa 50 neue Fälle pro Monat auf den Tisch, die jeweils zu Strafanzeigen führen. "Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Ermittlungen noch mehrere Jahre andauern werden", hieß es von der Polizei.

Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg
Berlin Corona Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg

Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot für derartige Verfahren. Zu Beginn der Pandemie konnten Unternehmer und Solo-Selbstständige in der Hauptstadt schnell und unkompliziert Hilfsgelder beantragen.

Nach Einschätzung des LKA wurde es Betrügern einfach gemacht, an Zuschüsse zu gelangen.

Mehr als 5300 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Corona bei Justiz registriert

Bei der Staatsanwaltschaft sind mehr als 5300 Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Corona registriert (Stand: 3. Juli), wie die Berliner Behörde auf Anfrage mitteilte. Hunderte Strafbefehle seien beim Amtsgericht Tiergarten beantragt worden.

In der Regel sollten Täterinnen oder Täter ohne mündliche Verhandlung zu Geldstrafen verurteilt werden. In einigen Fällen ging es aber auch um Freiheitsstrafen auf Bewährung. Zudem wurde in rund 120 Fällen Anklage erhoben.

Wie viele Corona-Betrugsfälle bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zunächst nicht sagen. Nach seinen Angaben werden Fälle mit Corona-Bezug bei Polizei und Staatsanwaltschaft anders registriert, sodass die Zahlen der Behörden unterschiedlich ausfallen können.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

Mehr zum Thema Berlin Corona: