Kurioser Fluchtversuch aus der JVA Tegel: Wie "Maskenmann" Mario K. aus der Zelle entkam
Berlin - Zwar gelingt ihm der Ausbruch aus der Zelle, aber noch auf dem Gefängnisgelände wird der Insasse gestellt. Bei seinem Fluchtversuch legt der Knacki ausgeprägt technisches Geschick an den Tag. Wie sich herausstellt, ist es ein "alter Bekannter": Es handelt sich um "Maskenmann" Mario K. Der 52-Jährige sitzt wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes lebenslänglich..

Zu dem spektakulärem Ausbruchsversuch kam es am frühen Montagmorgen (TAG24 berichtete).
Doch wie ist das dem Insassen genau gelungen? Zunächst hatte es geheißen, dass der Knacki ein Elektroschweißgerät hatte. Nun kommt raus: Er nutzte eine Thermitreaktion, wie sie auch beim Gleisbau zum Einsatz kommt.
Mario K. soll folglich die zwei Gitterstäbe zunächst mit einer Flüssigkeit behandelt haben. Anschließend setzte er die Stäbe unter Strom. In Verbindung mit der Chemikalie und den hohen Temperaturen schmolzen die Fenstergitter.
Pikante Randnotiz: Laut dem Sprecher stünden die für die Reaktionen benötigten Chemikalien nicht auf der Liste der JVA für gefährlichen Stoffe.
Um sich aus dem dritten Stockwerk abzuseilen, benutzte er anschließend ein Bettlaken. Aus der Anstalt hätte der 52-Jährige dennoch schwerlich türmen können. Ein Sprecher erklärte: "Selbst wenn er sich hätte unentdeckt abseilen können, wäre ihm die Flucht nicht gelungen, weil wir dort mehrere Sicherheitsanlagen haben."
Der Mann habe sich bei seinem Fluchtversuch nicht verletzt, hieß es.
Medienberichten zufolge soll es sich bei dem Gefangenen um den sogenannten Maskenmann handeln. Mario K. war im Jahr 2015 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Angriffs auf Millionärsfamilien und der Entführung eines Managers südöstlich von Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt.
Er hatte bei den Taten 2011 und 2012 jedes Mal eine Art Imkermaske getragen. Der Dachdecker sitzt seit Oktober 2016 in der JVA Tegel ein.
Rechtlicher Hintergrund: Der Ausbruch aus einem Gefängnis an sich ist in Deutschland nicht strafbar. Im deutschen Recht wird einem Strafgefangenen das Recht zugestanden, nach seiner Freiheit zu streben. Die Grenze der Straffreiheit ist jedoch erreicht, wenn der Gefangene bei seiner Flucht Rechtsgüter anderer in Mitleidenschaft zieht - etwa bei Sachbeschädigung oder Gewalt gegen Beamte.
Strafbar macht sich außerdem, wer Häftlinge befreit oder ihnen zur Flucht verhilft.
Gefangener baute auch Wurfanker

Update, 11 Uhr
Mario K. hatte vor seiner Flucht aus Tisch- und Stuhlbeinen seiner Zelle auch einen Wurfanker gebaut. Mit dem Anker und einem Seil aus Bettlaken habe er wahrscheinlich die Außenanlagen überwinden wollen, sagte Justizverwaltungssprecher Sebastian Brux am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Laut Brux war das ein aussichtsloses Unterfangen: "Er hätte es nur bis zum Freigelände geschafft, auf das er sowieso jeden Tag darf."
Mitarbeiter der JVA entdeckten den Mann am frühen Montagmorgen vor dem Zellengebäude. In seiner Zelle fanden sich laut Brux Zitronennetze, Putzmittel und Backzutaten.
Aus diesen mischte sich der Gefangene möglicherweise ein Mittel zum Schweißen. Jetzt werde geprüft, mit welchem Gemisch es gelang, die Gitterstäbe zu durchtrennen.