Dreister OP-Schwindel in Berlin: Ärzte sollen Patienten ohne Grund betäubt haben

Berlin - Manchmal haben Kassenpatienten doch Vorteile! Zwei Berliner Ärzte und eine Arzthelferin sollen zwischen Januar 2013 und Juni 2018 mehr als Tausend Privatpatienten mit nicht notwendigen Operationen um mehr als eine Million Euro erleichtert haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die drei Mediziner wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. (Symbolfoto)
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die drei Mediziner wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. (Symbolfoto)  © Sonja Wurtscheid/dpa

Das Gauner-Trio muss sich für das Vergehen vor dem Berliner Landgericht verantworten, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Neben dem banden- und gewerbsmäßigen Betrug in 1.764 Fällen wird ihnen zudem auch gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 1.052 Fällen vorgeworfen.

Besonders perfide: Die Operationen wären medizinisch überhaupt nicht notwendig gewesen! Demnach soll ein heute 72-jähriger Internist bei Privatpatienten, die insbesondere mit Sodbrennen seine Praxis in Berlin-Schöneberg aufsuchten, das sogenannte "Barrett"‑Syndrom diagnostiziert haben.

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Die Erkrankung, bei der über einen längeren Zeitraum Magensäure in die Speiseröhre zurückfließt, kann die Vorstufe einer Krebserkrankung sein, weshalb der Arzt seinen Patienten eine ambulante Operation unter Vollnarkose verordnete.

Die Patienten wurden betäubt, die Operationen aber nie durchgeführt

Der 67-jährige Narkosearzt hat die Patienten betäubt, ohne dass die Operation letztendlich durchgeführt wurde. (Symbolfoto)
Der 67-jährige Narkosearzt hat die Patienten betäubt, ohne dass die Operation letztendlich durchgeführt wurde. (Symbolfoto)  © Jens Schierenbeck/dpa-tmn/dpa

An dieser Stelle kam der zweite, heute 67 Jahre alte Arzt ins Spiel, denn der Anästhesist hatte die Betäubung zwar stets vorgenommen, doch die eigentliche Operation wurde dann gar nicht durchgeführt.

Laut Staatsanwaltschaft sei in diesem Fall die vorherige Einwilligung der Betroffenen hinfällig gewesen, was den Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung nach sich zog.

Nach den nicht durchgeführten Eingriffen soll der 67-Jährige 714 Rechnungen im Gesamtwert von 137.623 Euro gestellt haben.

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Der Internist und seine Arzthelferin, die gleichzeitig seine Lebensgefährtin ist, haben für die angeblichen Operationen von mehr als 1000 Patienten jeweils rund 1050 Euro abkassiert.

Titelfoto: Sonja Wurtscheid/dpa, Jens Schierenbeck/dpa-tmn/dpa (Bildmontage)

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