Mord-Prozess um Weizsäcker-Sohn (†59): Zwölf Jahre Haft und Psychiatrie

Berlin - Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Berliner Chefarztes Fritz von Weizsäcker soll am Mittwoch (9.30 Uhr) in seine Schlussphase gehen.

Der 57-jährige Angeklagte sitzt hinter Eckart Wähner (r), Verteidiger, vor dem Prozessauftakt um die tödliche Messerattacke gegen Fritz von Weizsäcker, Sohn des früheren Bundespräsidenten R. von Weizsäcker
Der 57-jährige Angeklagte sitzt hinter Eckart Wähner (r), Verteidiger, vor dem Prozessauftakt um die tödliche Messerattacke gegen Fritz von Weizsäcker, Sohn des früheren Bundespräsidenten R. von Weizsäcker  © Carsten Koall/dpa

Die Plädoyers und auch die Verkündung eines Urteils seien vorgesehen, gab das Landgericht bei der Verhandlung am Montag bekannt. Allerdings ist offen, ob die Verteidiger noch einen Antrag im Zusammenhang mit dem psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten stellen werden.

Der 57-jährige Angeklagte, der dem Sachverständigen zufolge wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war, hatte von "Befangenheit" gesprochen.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker war am 19. November 2019 durch einen massiven Stich in den Hals gegen Ende eines Vortrags in der Schlossparkklinik Berlin getötet worden. 

Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten.

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Dem Angeklagten aus Rheinland-Pfalz werden Mord an dem 59-jährigen Professor sowie versuchter Mord an einem Polizisten zur Last gelegt. Der Beamte, der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war erheblich verletzt worden. 

Der Angeklagte hat gestanden, jedoch keine Reue gezeigt.

Update, 16.30 Uhr: Zwölf Jahre Haft und Psychiatrie nach Mord an Fritz von Weizsäcker

Der Angeklagte Gregor S. sitzt bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker.
Der Angeklagte Gregor S. sitzt bei der Fortsetzung des Prozesses um die tödliche Messerattacke gegen den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker.  © Jörg Carstensen/dpa

Reue war bei dem Täter bis zum Schluss nicht erkennbar. Am Ende seines Schlusswortes meinte er am Mittwoch: "Damit ist der Drops gelutscht."

Dann sprach das Berliner Landgericht knapp acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker sein Urteil. 

Der 57-jährige Angeklagte erhielt wegen Mordes und versuchten Mordes einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

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Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Mann dem jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015) gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin ein Messer in den Hals gerammt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Weil der deutsche Angeklagte wegen einer psychischen Störung laut einem Gutachten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war, erging gegen ihn keine lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie sonst bei Mord verhängt wird.

Zudem wurde der 57-Jährige aus Andernach in Rheinland-Pfalz des versuchten Mordes an einem Polizisten schuldig gesprochen. Der 34-jährige Beamte wollte den Professor retten und war durch mehrere Messerstiche verletzt worden, als er den Attentäter überwältigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 59-jährige Weizsäcker, Chefarzt für Innere Medizin an der Schlosspark-Klinik, wurde am Abend des 19. November 2019 erstochen. Sein Tod hatte bundesweit Erschütterung ausgelöst. Bundeskanzlerin Angela Merkel (65, CDU) sprach von einem "entsetzlichen Schlag für die Familie".

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Er habe als "Kollektivschuld" Tote im Vietnam-Krieg rächen wollen. Dabei habe er sich auf eine frühere Tätigkeit von Richard von Weizsäcker in den 60er Jahren für ein Pharmaunternehmen bezogen. Ein politischer Mord sei es allerdings nicht gewesen. "Es war die sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes", sagte Staatsanwältin Silke van Sweringen. Tatsächlich sei es ihm darum gegangen, sich selbst durch die Tat "aus dem Sumpf seines Alltags zu ziehen".

Die Staatsanwältin plädierte auf 14 Jahre Gefängnis sowie auf eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese sei vorab zu vollstrecken.

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa

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