Gericht untersagt Sperrung der Friedrichstraße für Autoverkehr!

Berlin - Die umstrittene Sperrung der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos ist nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig.

Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, muss der Senat die Friedrichstraße innerhalb von zwei Wochen wieder für Autos freigeben.
Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, muss der Senat die Friedrichstraße innerhalb von zwei Wochen wieder für Autos freigeben.  © Paul Zinken/dpa

Eine derartige Straßensperrung durch den Senat sei nur aus Gründen der Sicherheit möglich, diese Voraussetzung läge aber nicht vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

Das Gericht gab damit in einer Eilentscheidung der Inhaberin eines Geschäfts in der Friedrichstraße recht, die geklagt hatte.

Die Senatsverkehrsverwaltung habe für ihre Entscheidung die bessere Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße angeführt. Dafür gebe es aber in der Straßenverkehrsordnung keine Rechtsgrundlage, so das Gericht.

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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat kann dagegen beim Oberverwaltungsgericht vorgehen. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, muss der Senat die Friedrichstraße innerhalb von zwei Wochen wieder für Autos freigeben.

Allerdings hat die Senatsverwaltung parallel beim Bezirksamt Mitte einen Antrag gestellt auf eine sogenannte Änderung der Widmung als öffentliche Straße, die auch dem Autoverkehr offensteht. Das würde bedeuten, dass der umstrittene Straßenabschnitt keine öffentliche Autostraße mehr ist. Damit ergäbe sich eine ganz neue Rechtslage.

Der Verkehrsversuch zur "Flaniermeile Friedrichstraße" hatte im August 2020 begonnen. Auf einem etwa 500 Meter langen Abschnitt mit vielen Geschäften sind Autos seither tabu.

Allerdings blieb der erhoffte Aufschwung für die Einkaufsstraße, die zeitweise dem Ku'damm den Rang ablief, später aber zunehmend Probleme bekam, bislang aus.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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