Erstattung der Hotelkosten nach Stromausfall in Berlin: So stellen Betroffene ihren Antrag

Von Stefan Kruse

Berlin - Nach dem Stromausfall Anfang Januar haben Tausende Berliner ihre Wohnungen verlassen und in Hotels übernachtet. Wer Kosten erstattet bekommen möchte, kann den Antrag beim noch bis 31. Januar einreichen.

Fünf Tage gab es im Berliner Südwesten keinen Strom.  © Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Steglitz-Zehlendorf, Tim Richter (CDU), teilte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit, dass derzeit 18 Beschäftigte für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.

Richter bat um Verständnis, dass die Prüfung mehrere Wochen dauern könne: "Wir gehen bei der Bearbeitung so schnell, so pragmatisch und so unbürokratisch wie möglich vor."

Am 3. Januar waren wegen eines mutmaßlichen Brandanschlags auf eine Kabelbrücke rund 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und über 2000 Gewerbebetriebe ohne Strom.

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Viele verließen ihre Wohnungen und zogen vorübergehend in Hotels. Der Berliner Senat hatte angekündigt, die Kosten zu übernehmen.

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Anträge können beim Amt für Soziales des Bezirks Steglitz-Zehlendorf per Post (Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin) oder E-Mail eingereicht werden. Neben der Hotelrechnung sind Identitätsnachweis, Nachweis der Betroffenheit, Versicherungsausschluss und Bankverbindung erforderlich. Die Frist für Anträge endet am 31. Januar.

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